Hartz 4 - Wieviel Vermögen?
Hallo,
ein Beispiel: Familie Hansen Leben zu 4 in einer Bedarfsgemeinschaft (Eltern beide 55 und zwei Kinder, beide 20).
Seit 5 Jahren bekommen die Bedarfsgemeinschaft Geld vom Jobcenter. Wieviel Vermögen dürfen Sie AKTUELL haben?
3 Antworten
Die Kinder müssen evtl. Vermögen auf einem eigenem Konto oder Sparbuch haben, dabei spielt es dann keine Rolle ob das schon spätestens im Monat vor der Erstantragstellung vorhanden war, oder erst im Leistungsbezug angespart wird.
Kinder unter 21 Jahren dürfen im Normalfall max. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben bzw. ansparen, ab dem 21 Lebensjahr gelten dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.
Durch Corona gibt es aber eine Sonderregelung was das Vermögen betrifft, dieser vereinfachte Zugang zu Leistungen gilt zunächst bis 31.12.2021, wurde also schon einmal verlängert, eine weitere Verlängerung ist also nicht auszuschließen.
Dabei spielt es auch keine Rolle ob man einen Erstantrag stellt, oder einen WBA - ( Weiterbewilligungsantrag ) , die Vermögensprüfung würde dann für die ersten 6 Monate der Bewilligung ausgesetzt, wenn man im Antrag wahrheitsgemäß bestätigt über keine erheblichen Vermögen zu verfügen.
Das wäre dann der Fall, wenn z.B. der Haushaltsvorstand ( der den Antrag in Vertretung für die zum Haushalt gehörenden Personen gestellt hat ) , mehr als 60 000 € und jede weitere zum Haushalt ( BG - Bedarfsgemeinschaft ) gehörende Person mehr als 30 000 € an Vermögen besitzen würde.
In normalen Zeiten dürfte Mutter und Vater mit jeweils 55 Jahren je 8250 € + diese einmaligen 750 € = 9000 € haben bzw. ansparen, dabei würde es keine Rolle spielen wer von beiden wie viel auf Konto bzw. Sparbuch hätte, weil diese sich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind und Einkommen und Vermögen gegenseitig angerechnet würden.
Der Vater oder die Mutter dürften also mehr haben, wenn der eine die Grenze unterschreiten würde, wichtig ist dann nur, dass sie diese insgesamt dann nicht überschreiten.
Bei den Kindern sieht es anders aus, da diese z.B. im SGB - ll keine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern und Geschwistern haben, deshalb muss das evtl. Vermögen auch auf einem eigenen Konto oder Sparbuch sein, es darf dann nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden, ob Einkommen oder Vermögen ist dabei irrelevant.
Nur wenn für das Kind noch Kindergeld bezogen würde, dürfte das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet werden, dann würde auch ein Kind unter 25 nicht mehr zur BG - der Eltern gehören.
pro Lebenssjahr 150€ sind Schonvermögen.
Sofern das Vermögen als gesamtes gezählt wird
=> 25.500€
Eltern jeweils 8.250€
Kinder jeweils 3.000€
zusätzlich für jeden nochmal 750€.
150€ je Lebensjahr.
einmalig 750€ für notwendige Aufwendung wie wenn beispielsweise die Waschmaschine kaputt geht und daraufhin eine neue gekauft werden muss.
Das mit den 150€ gehört ja zur Schonvermögen. Ich dachte das ist der Freibetrag, den man haben darf BEVOR man einen Hartz 4 Antrag stellt. Aber in meinem Beispiel ist die Familie seit 5 Jahren beim Amt gemeldet.. gilt hier das gleiche? Bitte um Rückmeldung.
Ja dort gilt das gleiche da ja auch vom Alg2 gespart werden kann wenn man gut wirtschaftet.
Wie kommst du auf die Beträge? Wie hoch ist der Freibetrag pro Lebens Jahr?