Wieso gilt Fremdgehen in Deutschland nicht als gefährliche Körperverletzung?
Hallo..ich beschäftige mich seit langem mit dieses Thema. Wie schon die Überschrift sagt. Wieso gilt Fremdgehen in deutschland nicht als körperverletzung im gesetzbuch?
Ich mein, wenn Paare seit Jahren verheiratet bzw. zusammen sind und plötzlich geht ein Partner fremd. Wie würde sich der andere Partner fühlen?
Er/Sie spürt einen starken schmerz eine entäuschung ein alptraum
Viele Menschen gehen davon kaputt, weil die Psyche nicht mehr mitmacht durch Drogen, Alkohol versuchen die sache zuvergessen ist umso schlimmer
manche üben rache aus. Wie sieht ihr das´? ..
20 Antworten
Das sagt schon der Name, Körperverletzung. Du verletzt ja nicht den Körper deines Partners wenn Du fremd gehst.
Maximal die Psyche wird verletzt und dies gilt im Sinne des StGB nicht als Körperverletzung. Dies ist hingegen in ganz ganz viele andere Punkte aufgeteilt, darunter Nötigung, Beleidigung, Üble Nachrede, Rufmord usw.
Außerdem würde so etwas gegen das Grundgesetz und sogar die Menschenrechte verstoßen.
Artikel 2 GG "freie Entfaltung der Persönlichkeit"
Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung
Zwar gibt es im GG auch Artikel 6 "Schutz von Ehe und Familie", aber das GG gilt: Artikel 1 geht vor allen anderen, dann kommt Artikel 2. Das höchste Gut und das höher stehende Recht werden also zuerst genannt. Somit geht das Persönlichkeitsrecht vor dem Schutz der Ehe
Grund: Sonst wäre es nicht mehr möglich, sich nachher nochmal scheiden zu lassen (das Recht auf Scheidung wird unter anderem mit dem Persönlichkeitsrecht begründet) und Leute wären gezwungen, in einer unglücklichen Ehe zu leben, wo sie z.B. geschlagen oder Missbraucht werden.
Ich will damit nicht sagen, dass ich Fremdgehen gut heiße. Aber damit muss man einfach leben. Ist der Partner fremd gegangen, dann stimmte in der Beziehung etwas (was auch immer) nicht. Auch wenn es weh tut, aber man hat ja die Wahl. Man verzeiht oder trennt sich und sucht sich einen neuen Partner.
Ich weiß, es ist leichter gesagt als getan, aber wer sich dann aufgibt und eben in Alkohol- oder Drogenmissbrauch verfällt, ist daran selber Schuld und ganz sicher nicht der Partner. Denn der zwingt einen nicht dazu das Zeug zu nehmen, das entscheidet man dann ja selber! Und es gibt IMMER einen anderen Weg!
Wenn Fremdgehen als gefährliche (!) Körperverletzung (§ 224 StGB) am betrogenen Partner zu werten wäre, könnte der Fremdgänger als Rechtfertigungsgrund mit Sicherheit den § 34 StGB anführen und somit die Rechtswidrigkeit der Tat bestreiten.
Fremdgehen ist üblicherweise nicht die Ursache, sondern nur ein Symptom einer gescheiterten Beziehung. Nur dass sich die Partner darüber erst im nachhinein im Klaren sind.
Dann könntest Du jede Enttäuschung als Körperverletzung ansehen.
Und "gefährliche Körperverletzung?"
Meinem Sohn wurde mit einem Faustschlag doppelt der Kiefer gebrochen, weil er vorgeblich einen Security - Mann beleidigt hat.
Ob des Verhaltens der Umwelt bekam meine Frau Depressionen und ist in Therapie.
Soll ich dir mal sagen, wie da ausgegangen ist?
Die Beleidigungs - Anzeige gegen meinen Sohn wurde niedergeschlagen.
Die Anzeige wegen Körperverletzung aber auch - das heißt dann KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE.
Dagegen gehört Fremdgehen oder man kann es auch Auseinanderleben nennen wohl zum geringeren Übel, es eohl gefühlte 75 % schon erlebt haben, ich auch.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
Du übertreibst. Das Sexualleben der Menschen geht den Staat aus gutem Grunde nicht san. Wie und mit wem jemand schläft, bleibt ihm/ihr überlassen. In Staaten wie Iran oder Saudi-Arabien oder im Biblebelt wird das anders gesehn, aber dahin will niemand, der seinen Verstand noch beieinander hat.
Die seelischen Folgen von Untreue sind für normale Menschen mit normal stabliem Seelenleben absolut verkraftbar ohne die geschilderten Folgen. Eher sit es so, das eine Ehe mit seelisch(sucht/ erkranktem Partner gefährdet ist.
Tatsächlich stand Ehebruch mal im Strafgesetzbuch und man konnte vom Staatsanwalt angeklagt und vom Richter verurteilt werden.
Und es spielte auch bei Scheidungen eine erhebliche Rolle, wer Ehebruch begangen hatte. Meine verstorbene Tante war geschieden, "unschuldig" wie sie behauptet und wie es im Urteil stand. Allerdings kenne ich meine Tante und kann nicht glauben, daß sie wirklich unschuldig dran war, eher befürchte ich, daß sie ihrem Mann eine Hölle bereitet hat. Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!! Und wer will urteilen, welche Schuld größer ist?