kann man eine Verlobung eintragen lassen?
Kann man eine Verlobng irgendwo eintragen lassen?? Giltet dann das Unterhalts Gestez gleich wie bei einer Ehe oder erst dann nach einem Jahr, weil man sollte ja nach einem Jahr verloben heiraten??
10 Antworten
Eine Verlobung hat mit Sicherheit für die betreffenden einen hohen moralischen Aspekt, in der Regel zumindest. Ich schreibe das so etwas gehässig, weil es ja schon vorgekommen sein soll das einige mehrere Verlobungsverhältnisse gleichzeitig führten vermutlich so nach dem Lotto Prinzip. Viele Tips erhöhen die Treffer Wahrscheinlichkeit. Aber weiter im Ernst auf Deine Frage hin, aus einer Verlobung entstehen für Dich keinerlei finanzielle Ansprüche, lediglich können unter gewissen Umständen wie bereits von User MenschmitPlan erwähnt einige Rechtliche Dinge zutreffen.
Danke für das Sternchen.
Du kannst eine Verlobung nirgends eintragen lassen.
Einen Unterhaltsanspruch hast Du auch nicht gegenüber dem Verlobten - auch nicht nach einem Jahr.
Und es ist nirgends festgeschrieben, daß Du nach einem Jahr Verlobung heiraten sollst. Du kannst 100 Jahre lang verlobt sein - auch mit demselben, falls Du denn so alt wirst.
Verlobung ist ein Eheversprechen weder rechtlich bindend noch mit irgendwelchen Unterhaltsverpflichtungen verbunden
Wie lange man nach der Verlobung heiratet, ist individuell zu entscheiden...... das ist Eure Sache
Eintragen kann man eine Verlobung nicht
aber schau mal im BGB unter Kranzgeld nach.... ist allerdings heute kaum durchzusetzen bei Gericht..... aber den Paragrafen gibt es noch
echt? ist der § gelöscht? ist mir entgangen, - seit wann, kannst mir weiterhelfen, hab noch ein altes BGB ...
Äh sorry, den Kranzgeldparagraphen gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. :-))
habs eben gegoogelt. seit 1998
Nein, eintragen kann / braucht man das nicht - wir haben in Deutschland schon genug Papierkram.
Die Dauer der Verlobung ist nicht begrenzt.
Aber Du kannst nach § 1299 BGB Schadensersatz von Deinem Verlobten verlangen, wenn der Rücktritt des Verlöbnisses auf ein Verschulden aus wichtigem Grund basiert bzw. nach § 1301 BGB bei Aösung eines Verlöbnisses die Rückgabe der Geschenke verlangen, die vorher und anlässlich des Verlöbnisses gemacht wurden.
Früher hieß es im Gesetz als Schadenersatz "billige Entschädigung in Geld", das sog. "Kranzgeld".
Eine Verlobung ist ein Eheversprechen! Aber Versprechen können auch gebrochen werden, ohne daß das irgendwelche Konsequenzen hat. Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus einer Verlobung natürlich nicht!
Kranzgeld gibts schon sehr lang nicht mehr. Seeehr lang.