Eltern informieren trotz Volljährigkeit?
Hallo Leute, ich habe eine rechtliche Frage und eigentlich geht es mir ums Prinzip. Ich geh im Saarland auf ein Gymnasium (Oberstufe) und bin eigentlich ein durschnittlicher Schüler. Jetzt habe ich im 2. Halbjahr die erste rote Note für die gesamte Oberstufe geschrieben. Mein Lehrer möchte nun die Unterschrift von meinen Eltern ansonsten ruft er diese an.
Im Prinzip interessiert es mich nicht, da ich mit meinen Eltern auskomme, allerdings geht es mir hier ein wenig ums Prinzip. Normalerweise darf ich (auch lt. Schulordnung) die Arbeiten unterschreiben und mich selbst entschuldigen, etc. In diesem Fall akzeptiert er es aber nicht.
Auf der einen besteht ja seitens der Schule eine Erziehungsauftrag sowie eine Benachrichtigungspflicht für meine Eltern.
Auf der anderen Seite bin ich lt. BGB volljährig und somit sind meine Eltern ja eigentlich vom Erziehungsauftrag freigestellt. Ich meine wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre oder mich blitzen lasse, hafte ich auch dafür selbst. Desweiteren finde ich dass die Benachrichtigung der Eltern (gerade in diesem Fall) eindeutig gegen den Datenschutz sowie die Informationelle Selbstbestimmung verstößt. Theoretisch müsste ich ja nichtmals mehr bei meinen Eltern wohnen, sondern könnte z.B. in einer abgetrennten Wohnung im Obergeschoss des Hauses o.ä. leben. Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht gerade fair. Entweder sagt man, solange die Schule besucht wird, haben die Eltern für ihre Kinder sorge zu leisten oder man sagt sie sind volljährig und selbstbestimment, aber nicht sowas halbes von wegen wenn ich als Lehrer Lust habe akzeptiere ich die Unterschrift und wenns mir nicht passt, akzeptiere ich sie nicht. Ich meine wenn ich arbeite, schickt mein Arbeitgeber ja auch nicht meine Lohnabrechnung zu meinen Eltern.
Ich verstehe halt nicht, wodurch sie das rechtfertigen wollen, laut geltendem deutschen Recht bin ich für mich selbst und alle meine Taten verantwortlich und ich finde wer es bis zu seinem 18. Lebensjahr nicht gelernt hat, wird es durch seine Eltern auch nicht mehr lernen.
Jedenfalls finde ich diesen Fall nicht ganz unproblematisch von der rechtlichen Grundlage her. Wie gesagt, es geht mir mehr um das Prinzip, wie jetzt wirklich in dem Fall mich mit meinem Lehrer zu streiten, soll er doch meine Eltern informieren, aber ich mags nicht besonders, wenn irgendwelche Leute Macht ausüben möchten und dies mit der Begründung "Ich darf das". Selbst wenn es im Schulgesetzt oder der Hausordnung verankert wäre, würde es immer noch im Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen stehen und somit wäre dies ja dann nicht gesetzeskonform.
5 Antworten
Der Erziehungsauftrag an Deine Eltern endet mit Deinem 18. Geburtstag. Danach können Deine Eltern nur noch dann zur Hilfe herangezogen werden, wenn Du sie um finanzielle Hilfe bittest. Sie müssen Dich solange noch unterstützen, bis Du selbst Geld verdienen kannst oder die erste Berufsausbildung abgeschlossen hast.
Der Erziehungsauftrag Deiner Eltern an die Schule ist mit der Vollendung Deines 18. Lebensjahres beendet. Somit besteht auch keine Benachrichtigungspflicht der Schule an Deine Eltern mehr.
Dein Lehrer kann ja ruhig Deine Eltern anrufen. Es ist dann deren Sache, ob sie sich überhaupt mit ihm über Dich unterhalten wollen. Vom Prinzip her könntest Du dem Lehrer allerdings untersagen, persönliche Informationen über Dich an Dritte (in diesem Fall Deine Eltern) weiterzugeben. Da Lehrer grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und nicht jedem Auskunft über das schulische Verhalten von Schülern weitergeben dürfen, würde er sich dann eines Dienstvergehens schuldig machen.
Aber Du kannst nicht Deinem Lehrer gundsätzlich verbieten, bei Deinen Eltern anzurufen und mit ihnen über die anhaltende Kälte zu plaudern.
Danke. Genau so sehe ich es auch. Anrufen kann er sie gerne, aber er darf nicht über mich mit ihnen reden. Was zwar schwachsinn ist, da meine Eltern dann eh nachfragen würden, aber es geht ja in erster Linie mal um die rechtliche Grundlage.
Da du volljährig bist, haben deine Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten, keine Berechtigung die Arbeit, wegens Datenschutz, wie du schon erwähnt hast, zu sehen. Wenn er die Unterschrift deiner Eltern will, dann soll er einen Hausbesuch abstatten, aber so, KANN ER DIR NICHTS.
Das ist richtig. Er hat nicht das geringste Recht deinen Eltern die Note mitzuteilen, es sei denn, diese Note würde deine Laufbahn beeinflussen, da du wahrscheinlich noch bei deinen Eltern wohnst, oder? Deine Eltern sind so gesehen immer noch deine Versorger, wenn die Arbeit also gravierend war, dann ist das etwas anderes, da sie vieleicht ein Grund wäre, das du erst später einen Job bekommen würdest, und du somit deinen Eltern weiterhin auf der Tasche liegst. (Nicht bös gemeint ;) )
Das hatte ich bei meinen Sohn,der geht zur Berufsschule.Wegen eines Ekternabend hat mich der Lehrer angerufen, ob ich teilnehme.Ich sagte im mein Sohn ist 20 und somit volljährig und er sagte mir bis zum 21. Lebensjahr müssten die Eltern noch unterrichtet werden.Ich persönlich finde das übertrieben und habe abgesagt.Du müsstest dich erkundigen wie das bei euch geregelt ist.Aber wenn es den guten Mann glücklich macht,lass es doch unterschreiben.
Ja wie gesagt, es geht mir ums Prinzip, aber lt. §2 BGB ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Und volljährig ist halt volljährig.
DIe Einschränkung mit 21 gilt nur im Strafgesetz, da man dort zwischen 18 und 21 als "heranwachsender" deklariert werden kann und somit eine Strafminderung hat, was aber nichts damit zu tun hat.
ist schon richtig, so wie du das siehst
Seh ich auch so
es gibt noch ein prinzip.
namlich,
der lehrer sitzt am längeren hebel
Ja das Prinzip ist bekannt von Polizei und ähnlichen.
Dagegen steht aber das Prinzip "Wir leben nicht im rechtsfreien Raum und ich kann alles machen was ich will, nur weil ich in einer Machtposition sitze." Sonst könnten wir ja gleich wieder in eine Diktatur verfallen, wenn jeder der am längern Hebel sitz, das machen kann was er will.
Ja selbst ein Hausbesuch wäre doch theoretisch nicht zulässig. Ich meine klar kann er vorbei kommen und einen Kaffee trinken, aber ohne meine Zustimmung dürfte er prinzipiell ja nichts sagen.