Eltern informieren trotz Volljährigkeit?

5 Antworten

Der Erziehungsauftrag an Deine Eltern endet mit Deinem 18. Geburtstag. Danach können Deine Eltern nur noch dann zur Hilfe herangezogen werden, wenn Du sie um finanzielle Hilfe bittest. Sie müssen Dich solange noch unterstützen, bis Du selbst Geld verdienen kannst oder die erste Berufsausbildung abgeschlossen hast.

Der Erziehungsauftrag Deiner Eltern an die Schule ist mit der Vollendung Deines 18. Lebensjahres beendet. Somit besteht auch keine Benachrichtigungspflicht der Schule an Deine Eltern mehr.

Dein Lehrer kann ja ruhig Deine Eltern anrufen. Es ist dann deren Sache, ob sie sich überhaupt mit ihm über Dich unterhalten wollen. Vom Prinzip her könntest Du dem Lehrer allerdings untersagen, persönliche Informationen über Dich an Dritte (in diesem Fall Deine Eltern) weiterzugeben. Da Lehrer grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und nicht jedem Auskunft über das schulische Verhalten von Schülern weitergeben dürfen, würde er sich dann eines Dienstvergehens schuldig machen.

Aber Du kannst nicht Deinem Lehrer gundsätzlich verbieten, bei Deinen Eltern anzurufen und mit ihnen über die anhaltende Kälte zu plaudern.

elklos 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 16:59

Danke. Genau so sehe ich es auch. Anrufen kann er sie gerne, aber er darf nicht über mich mit ihnen reden. Was zwar schwachsinn ist, da meine Eltern dann eh nachfragen würden, aber es geht ja in erster Linie mal um die rechtliche Grundlage.

Da du volljährig bist, haben deine Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten, keine Berechtigung die Arbeit, wegens Datenschutz, wie du schon erwähnt hast, zu sehen. Wenn er die Unterschrift deiner Eltern will, dann soll er einen Hausbesuch abstatten, aber so, KANN ER DIR NICHTS.

elklos 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 16:50

Ja selbst ein Hausbesuch wäre doch theoretisch nicht zulässig. Ich meine klar kann er vorbei kommen und einen Kaffee trinken, aber ohne meine Zustimmung dürfte er prinzipiell ja nichts sagen.

JohnYa  09.02.2012, 16:54
@elklos

Das ist richtig. Er hat nicht das geringste Recht deinen Eltern die Note mitzuteilen, es sei denn, diese Note würde deine Laufbahn beeinflussen, da du wahrscheinlich noch bei deinen Eltern wohnst, oder? Deine Eltern sind so gesehen immer noch deine Versorger, wenn die Arbeit also gravierend war, dann ist das etwas anderes, da sie vieleicht ein Grund wäre, das du erst später einen Job bekommen würdest, und du somit deinen Eltern weiterhin auf der Tasche liegst. (Nicht bös gemeint ;) )

Das hatte ich bei meinen Sohn,der geht zur Berufsschule.Wegen eines Ekternabend hat mich der Lehrer angerufen, ob ich teilnehme.Ich sagte im mein Sohn ist 20 und somit volljährig und er sagte mir bis zum 21. Lebensjahr müssten die Eltern noch unterrichtet werden.Ich persönlich finde das übertrieben und habe abgesagt.Du müsstest dich erkundigen wie das bei euch geregelt ist.Aber wenn es den guten Mann glücklich macht,lass es doch unterschreiben.

elklos 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 16:57

Ja wie gesagt, es geht mir ums Prinzip, aber lt. §2 BGB ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Und volljährig ist halt volljährig.

DIe Einschränkung mit 21 gilt nur im Strafgesetz, da man dort zwischen 18 und 21 als "heranwachsender" deklariert werden kann und somit eine Strafminderung hat, was aber nichts damit zu tun hat.

ist schon richtig, so wie du das siehst

sachlich123  09.02.2012, 16:44

Seh ich auch so

es gibt noch ein prinzip.

namlich,

der lehrer sitzt am längeren hebel

elklos 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 16:47

Ja das Prinzip ist bekannt von Polizei und ähnlichen.

Dagegen steht aber das Prinzip "Wir leben nicht im rechtsfreien Raum und ich kann alles machen was ich will, nur weil ich in einer Machtposition sitze." Sonst könnten wir ja gleich wieder in eine Diktatur verfallen, wenn jeder der am längern Hebel sitz, das machen kann was er will.