Wiederholungstäter Alkohol am Steuer

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wann hast du nach deiner ersten Tat vor 12 Jahren eine neue Fahrerlaubnis bekommen?

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Wenn das zum Zeitpunkt der aktuellen Tat bereits mehr als 10 Jahre her war, dann ist die Eintragung entweder noch in der Überliegefrist oder sogar bereits gelöscht.

Jedenfalls kann die Eintragung dann nicht mehr gegen dich verwendet werden.

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Sind seit der Neuerteilung jedoch weniger als 10 Jahre vergangen, dann ist die Eintragung noch in der Tilgungsfrist und kann und wird gegen dich verwendet werden.

In diesem Fall ist es durchaus denkbar, wenn auch eher weniger wahrscheinlich, dass diesmal eine Freiheitsstrafe (die sicherlich zur Bewährung ausgesetzt würde) verhängt wird.

Mit Sicherheit aber wirst du eine höhere Geldstrafe aufgebrummt bekommen, als bei deinen ersten Vergehen - und auch die Sperrfrist dürfte deutlich länger ausfallen.

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Dass dir eine Sperre für immer erteilt wird, was auch möglich ist, glaube ich jedoch nicht.

walker2 
Beitragsersteller
 18.09.2010, 10:07

wie kann ich eine lanzeitige Abstinenz nicht nur behaupten sondern auch nachweisen, reichen da Leberwerte??? Und reicht es, diese von Hausarzt belegen zulassen?? Habe seid dem Vorfall keinen Schluck getrunken und fühle mich recht wohl dabei, somit hätte, dürfte ich keine Probleme haben diesen Nachweis zu bringen.

walker2 
Beitragsersteller
 17.09.2010, 18:40

Mein Anwalt sagt,..ausschlaggebend ist die Trunkenheitsfahrt, nicht Ausstellung des Führerscheins. Woher wissen sie das Gegenteil??

JotEs  20.09.2010, 06:33
@walker2

Mit dem Datum der damaligen gerichtlichen Entscheidung bzgl. der Trunkenheitsfahrt wurde die Tat in das Verkehrszentralregister eingetragen. Damit begann aber noch nicht die 10-jährige Tilgungsfrist.

Diese begann erst bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch 5 Jahre nach der Eintragung.

Da viele Täter eine MPU vermeiden möchten, beantragen sie keine neue Fahrerlaubnis, solange die Vortat noch nicht getilgt ist. Dies führt dazu, dass die 10-jährige Tilgungsfrist dann eben erst nach 5 Jahren beginnt, sodass die Eintragung erst nach 5 + 10 Jahren in die 1-jährige Überliegefrist kommt. Erst wenn die Eintragung in der Überliegefrist ist, kann sie nicht mehr gegen dich verwertet werden - es sei denn, dass vor dem Beginn der Überliegefrist eine weitere Tat begangen wurde, die zu einer weiteren Eintragung führt.

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Du aber hast offenbar eine neue Fahrerlaubnis beantragt und, vermutlich nach Bestehen einer MPU auch erhalten. Mit dem Datum der Neuerteilung begann dann auch die 10-jährige Tilgungsfrist. Wenn die Erteilung also schon länger als 10 Jahre zurückliegt, dann ist sie jetzt in der Überliegefrist oder sogar schon gelöscht und kann nicht mher gegen dich verwetet werden.

Du solltest Dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Denn wenn du Wiederholungstäter bist, kommt es sicher zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Alledings besteht villeicht doch die Möglichkeit, ein strafverfahren zu umgehen, wenn man sich extrem einsichtig zeigt. Schau mal unter www.kanzlei-masin.de nach. da kannst Du Fragen direkt online stellen und erfahren, was Dich erwartet.

Pauli010  23.11.2019, 07:30

Anwalt kostet Geld und ändert weder die Tat noch das Strafmaß.

Hallo walker2,

als Allererstes solltest du unbedingt deine Lebenseinstellungen ändern!

Hier einige Beispiele:

Erste Einstellung:

Die Polizei (und nicht wie du schreibst "Polente") ist dein Freund und Helfer! Sie schützt nicht nur alle anderen vor dir, sondern auch dich vor Gefahren für Leib und Seele..

Zweite Einstellung:

Alkoholisiert Autofahren ist sehr gefährlich und kein Kavaliersdelikt.

Dritte Einstellung:

Ordnungen und Vorschriften sind hilfreich. Sie sollen Benutzern eine optimale Nutzung bieten und schützen.


Zu deinen Fragen:

Je nach Schwere und Häufigkeit der Vergehen, kann das durchaus zu einer Bewährungsstrafe führen.

Genaueres wird die MPU ergeben.

Die genaue Höhe der Strafen wird von Fall zu Fall entscheiden. Eine Geldbuße ist ebenfalls möglich, aber wenn, dann wahrscheinlich zusätzlich zu den anderen Strafen.


Sieh zu, das du dich vom "Täter" zum Menschen veränderst, dann haben alle etwas davon, sowohl du, als auch die Menschen in deinem Umfeld.

(Es gibt übrigens auch sehr viele leckere akoholfreie Getränke und man kann den Spaß des Lebens ohne Alkohol viel mehr geniessen.

walker2 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 18:58

was wird die MPU ergeben ?? Ich bekomme ja erst die Strafe und dann, bzw. die MPU ist ein Teil der Strafe. Ich muss ja erst mal Sperre aussitzen, Strafe zahlen und damit ich Führerschein wieder bekomme muss ich MPU machen. So kenn ich das jedenfalls.

In dem Punkt das die Polizei schützt gebe ich dir recht,...hab mir in den letztn Tagen oft überlegt was passieren hätte können wenn ich aus der Tiefgarage rausgefahren wäre. Hätte schlimm enden können,für mich und auch für andere,dann doch besser so!!! Trotzdem ist es halt echt scheiße !!!! Und ich habe Angst den Lappen nie wieder zu bekommen, bei meiner Vorgeschichte. Geschieht mir dann aber auch irgendwie zu recht, ich weiss!!!

JotEs  17.09.2010, 06:25
@walker2

@walker2:

Bezüglich der MPU hast du recht, die wird erst angeordnet, wenn du die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragst.

Die MPU ist allerdings keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung deiner Eignung - und die ist ja aufgrund deiner Vorgeschichte durchaus zweifelhaft.

DerPMS  17.09.2010, 11:25
@walker2

@walker2,

es stimmt, die MPU ist eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde und kein Instrument des Rechtswesens. Das heißt, du wirst dann wohl nur nach dem entsprechenden Strafkatalog verurteilt und dafür werden alle relevanten Vorfälle in Betracht gezogen.

Ausserdem, die MPU ist umstritten. Einmal, weil es sich dabei um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt. Zum anderen, ist die Qualität der MPU schwer zu kontrollieren, weil z.B. ein entscheidender Teil die Beurteilung durch einen Psychologen ist.

Für mehr Informationen zur MPU siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung


Nach deinen Antworten hier scheinst du aber einsichtig zu sein. Bleibe dabei!

Befolge die Ratschläge, die du hier erhalten hast und akzeptiere auch die Maßnahmen die noch auf dich zukommen. Unternimm ruhig einen Schritt mehr in die richtige Richtung, dann fällt es dir leichter das Ziel zu erreichen. Frage und bitte ruhig auch die Behörden um Hilfe. Sie haben im Prinzip das gleiche Interesse und Ziel wie du. Die Strafen sollen ja nur dazu dienen, Betroffene von ihren Fehlern zu überzeugen und zur Besserung motivieren.

In dem Sinn "Gute Besserung"! ☺

hallo,ich weis nicht ob du schon alles weist über die mpu?

Pauli010  23.11.2019, 07:30

weiß, weißt

Ich würde mal zu einen Anwalt gehen,der tut jetzt sicher not.Der Führerschein ist erstmal weg. Wird er auch sicher mindestens 1-2 Jahre bleiben inkl. MPU

walker2 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 19:06

Muss ich nach 2 Jahren Sperre den Führerschein neu machen??

Pauli010  23.11.2019, 07:37
@walker2

Das spiel 'jetzt' keine Geige. Die nächste Frage wäre, ob eine erneute Zulassung zur Prüfung erteilt würde.

Zeigt deutlich Uneinsichtigkeit:

Sobald es möglich ist, wieder hinter das Steuer. Und das mit dem Alkohol war halt ein Ausrutscher.

In Frankreich gabs einen Aufkleber:

Boire ou conduire - il faut choisir.

Auf Deutsch: Trinken oder fahren - man muss wählen.