Fahrt zur Arbeit mit Kurzzeitkennzeichen,Folgen?

2 Antworten

Hallo cbadendieck,

im Bußgeldkatalog kann ich nichts entdecken, was das Fahren mit dem Kurzeitkennzeichen außerhalb des Rahmens der Prü­fungs‐, Pro­be‐, Über­füh­rungs­fahr­ten unter Strafe stellt.

Aber wie dem auch sei. Da irgendwo definiert ist, dass man das Kurzeitkennzeichen nur für Prü­fungs‐, Pro­be‐, Über­füh­rungs­fahr­ten verwenden darf, steht sicherlich auch irgendwo, welche Strafe darauf steht, wenn man das Kennzeichen für "normale Fahrten" Zweckentfremdet.

Ich denke aber, wenn Du wieder Erwarten auf der Fahrt zur Arbeit angehalten wirst, wird der kontrollierende Polizeibeamte nicht hinterfragen, ob Du damit wirklich Prü­fungs‐, Pro­be‐, Über­füh­rungs­fahr­ten durchführst oder nicht.

Wenn er doch fragt, sagst Du einfach, dass der Wagen auf der Fahrt vom Kaufort leichten Zicken gemacht hat und Du ihn noch weiter Probefahren willst, bevor Du Dich entscheidest den Wagen anzumelden. Die Antwort ist ja auch schlüssig, denn wenn der Wagen wirklich nicht zuverlässig ist, macht es wenig Sinn erst die Kosten für eine Anmeldung und dann kurze Zeit später die Kosten für die Abmeldung zu zahlen.

Somit ist es eine Probefahrt und somit ist die Fahrt rechtmäßig.

Im übrigen ist der Wagen für die Fahrt ja, angemeldet, versichert und auch versteuert. Ist ja nicht so, dass Du ohne Versicherung fahren würdest oder irgendwelche Leistungen erschleichen würdest. Kurzeitkennzeichen ist ja nun wirklich keine günstige Alternative zur normalen Anmeldung.

Schöne Grüße
TheGrow

Fahr einfach. Wichtig ist, dass es noch gültig ist. Alles andere juckt doch keinen. Und ne Prüfungsfahrt kann ich immer draus machen. Dann sag einfach du hast irgendwas ausgewechselt z.B. Bremsklötze und machst jetzt eine Prüfungsfahrt, ob es auch passt.