Wie wehre ich mich gegen unrechtmäßige Forderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk?
Diese Einrichtung schickt einen Beitragsbescheid für eine Wohnung, aus der ich vor 6 Jahre ganz normal ausgezogen bin. Nach Rückfrage am Telefon verlangen sie einen Nachweis von mir, dass ich dort nicht gewohnt habe. Weit über 1000 Euro werden fällig. Ich bin ein Bürger, der seit vielen Jahren immer seinen Beitrag bezahlt hat. Wie erbringe ich den Nachweis, dass ich dort keinen Zweitwohnsitz hatte. Ich habe mich immer umgemeldet und es im Ausweis eintragen lassen. Aber eine Ummeldebestätigung habe ich meines Wissens nicht bekommen. Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
7 Antworten
Du kannst bei der Meldestelle der Gemeinde ein Abmeldbestätigung bekommen. Wo bitte ist das Problem ?
Es ist übrigens nicht ausreichend sich abzumelden, du muss entweder GEZ kündigen oder dich dort "ummelden".
Auch sind ein Teil der Forderung der GEZ verjährt. Schreib einfach zu legt widerspruch gegendie verjährten Forderungen ein
lass dir einfach die Ummeldung nochmal zukommen.
Ich kämpfe auch seit Jahren mit der GEZ- wie auch immer die jetzt heißen.
wenn du dich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast und die dich dann beim " Rundfunk " zwangsweise sozusagen angemeldet haben, dann ist logischerweise bei Auszug eben auch beim Einwohnermeldeamt der Auszug deiner Wohnung anzuzeigen bzw.abzumelden, sodaß die dann in der Folge diesen deinen Auszug auch an den " Rundfunk " zwangsweise sozusagen rüber informieren..
es ist also anzunehmen, daß du dich nicht bei deinem Amt abgemeldet hast!
es ist aber auch ratsam, deinen Auszug bei diesem " Rundfunk " selbst anzuzeigen, weil auf die Behörden nicht grundsätzlich Verlaß ist ( es sind ja auch nur Menschen, die dein Bestes wollen...) , zumal, wenn die nichts daran verdienen, also Arbeit....
dasselbe trifft natürlich auch auf den Rundfunk zu: wenn die Geld wollen, sind sie schnell(stens) - wenn die zurück erstatten müssen, dauert es natürlich eine Ewigkeit...
.... das steht doch in deren Bescheiden und wenn ein lieber Bewohner sich nicht an- bzw. bei denen abmeldet, kennt er doch die Folgen, oder?
Als erstes muss ich dir leider sagen, dass entgegen der anderen Antworten, die Forderung nicht verjährt ist, auch nicht teilweise. Das liegt daran, dass du dich nicht auf Verjährung berufen kannst, wenn du selbst gegen die Vorschriften verstoßen hast (s. folgenden Absatz).
Die Forderung ist dadurch entstanden, dass du dich nach deinem Umzug vor 6 Jahren bei der damaligen GEZ nicht auf die neue Adresse umgemeldet hast. Dazu warst du gesetzlich verpflichtet. Erfüllt man diese gesetzliche Pflicht nicht, so läuft das damals bestehende Teilnehmerverhältnis einfach weiter. Eine rückwirkende Ummeldung oder auch Abmeldung ist im Gesetz nicht nur nicht vorgesehen, sondern ausdrücklich ausgeschlossen.
Statt dich umzumelden, hast du dich aber offensichtlich mit der neuen Wohnung neu angemeldet und daher für die ganze Zeit erst die Rundfunkgebühren und dann die Rundfunkbeiträge dafür bezahlt.
Das Angebot des Beitragsservice, dich mit deiner alten Wohnung rückwirkend abzumelden, so dass die jetzt gestellte Forderung entfällt, ist also reine Kulanz. Dafür musst du jetzt den Nachweis erbringen, dass du nicht weiter in deiner alten Wohnung gewohnt hast. Das lässt sich am sichersten mit einer Meldebescheinigung erreichen. Diese bekommst du beim für dich zuständigen Meldeamt.