wie viele stunden unterricht darf man ohne pause hintereinander haben?
ich bin zurzeit in der 9.klasse und gehe in nrw auf eine ganztägige gesamtschule. wir haben viermal in der woche langen unterricht, zwei sogar jeden tag. (40 stunden insgesamt). freitags haben einige von uns von der 0-8 stunde unterricht, ohne mittagspause, wie es sonst an langen tagen üblich ist. das heißt, wir haben von der 5-8 stunde durchgehend unterricht und wir fragen uns alle ob dies überhaupt möglich ist, denn wir haben keine möglichkeit zu essen, uns etwas auszuruhen etc. darf die schule das überhaupt? und wie lange darf man eigentlich ohne pause unterricht haben? gibt es eine seite wo das vllt rechtlich steht?
1 Antwort
zitat von xXfairycakeXx: "gibt es eine seite wo das vllt rechtlich steht?" Ja Unterrichtstunden und Pausen
§ 4. (1) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauern. Aus zwingenden Gründen - insbesondere wegen der Erreichung von fahrplanmäßigen Verkehrsmitteln durch eine überwiegende Zahl von Schülern - kann die Schulbehörde erster Instanz die Dauer aller oder einzelner Unterrichtsstunden für einzelne Schulen durch Verordnung mit 45 Minuten festsetzen.
(2) Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden sind ausreichende Pausen in der Dauer von mindestens fünf Minuten vorzusehen. In der Mittagszeit ist eine ausreichende Pause zur Einnahme eines Mittagessens und zur Vermeidung von Überanstrengung der Schüler festzusetzen. Wenn es die Art des Unterrichtsgegenstandes oder die Stundenplangestaltung erfordern, können bis zur 8. Schulstufe höchstens zwei, ab der 9. Schulstufe höchstens drei Unterrichtsstunden ohne Pause aneinander anschließen.
(3) Unterrichtsstunden, in denen Schüler praktisch tätig sind, können in dem nach der Art des Unterrichtsgegenstandes notwendigen Ausmaß aneinander anschließen, wobei den Schülern die erforderlichen Ruhepausen entsprechend dem Arbeitsablauf einzeln oder in Gruppen zu gewähren sind.
(4) In der Vorschulstufe, in der Grundschule sowie in Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule geführt werden, dürfen Unterrichtseinheiten in Abweichung von Abs. 1 festgesetzt werden, wobei die Gesamtdauer der Unterrichtseinheiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände in einer Woche dem im Lehrplan jeweils vorgesehenen Wochenstundenausmaß zu entsprechen hat. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009575
ab der 9. Schulstufe höchstens drei Unterrichtsstunden ohne Pause aneinander anschließen.