Darf mir ein Lehrer die 5-minuten Pause verweigern?

8 Antworten

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Es gibt KEINE 5-MINUTEN PAUSE, diese "5 Minuten" dienen einzig und allein sich auf das Nachfolgende Fach vorzubereiten.

Der Lehrer hat immer Recht. ER Beendet den Unterricht.

Da hast du keine Chance.

Mfg 100%

da gibts keine paragraphen, nur normalen menschenverstand.

der vorgesetzte (das ist der lehrer ja in dem moment) darf die pausen bestimmen. in der schul- bzw hausordnung steht die normale regelung an die man sich normalerweise halten soll. aber wenn im einzelfall was dagegen spricht kann auch mal ne pause wegfallen. wenn er das IMMER macht ist es nicht okay, wenn er es in weniger als 50% der fälle macht ist es ok.

und noch wichtiger: der lehrer bestimmt nicht nur die pause, er bestimmt vor allem auch deine note. wenn du ihn zu sehr auf die nerven gehst indem du ihn mit paragraphen und regeln bombardierst wird das NICHT förderlich für deine note sein! und in jeder klassenarbeit, klausur, test oder ähnlichem ist ein gewisser spielraum, den ich als lehrer auch gerne mal nach unten ausreizen kann wenn ich will.. ganz zu schweigen von der mündliche note :)

SuicideSquad  23.08.2012, 13:45

Nicht der Vorgesetzte bestimmt die Pausen sondern der Gesetzgeber, wär ja noch schöner wenn mein Chef mir vorschreiben könnte wann und ob ich Pause machen.

Speedster2000  23.08.2012, 14:20
@SuicideSquad

dein chef KANN dir vorschreiben ob und wann du pausen machen darfst, korrekt!

das gesetz sagt dass bei über 18 jährigen spätestens nach 6 std am stück ne pause erfolgen MUSS und bei minderjährigen nach spätestens 4 stunden. wann du innerhalb dieser zeit ne pause kriegst ist einzig und allein sache des chefs.

und bzgl der frage: da gehts ja gar nicht um beruf und arbeitsrecht sondern um schule. und kein richter oder gesetzgeber der welt wird drauf bestehen dass nach grad mal 45 oder 90 minuten zwingend 5 min. pause sein müssen. insbesondere da die 5-min-pausen ja eigentlich gar keine pausen sind sondern nur "fach- und lehrerwechsel"

imager761  23.08.2012, 14:22
@SuicideSquad

Deine Ahnungslosigkeit wird immer schlimmer :-(

wenn mein Chef mir vorschreiben könnte wann und ob ich Pause machen.

Genau das macht er aber. Wenn du QAnspruch auf 30 Minuten Ruhepause hast, bestimmt der Chef, wann die 30 Minuten anfangen, nicht dein kleiner Hunger. Oder ob er dir zweimal 15 Minuten zubilligt wann er das für passend hält, nicht du.

Der Gesetzgeber billigt dir lediglich 30 Minuten bei einer Arbeitszeit spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Tätigkeit und mit mehr als 6 Stunden Arbeitszeit pro Tag zu.

Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz: § 4 ArbZG http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html

G imager761

Meine Güte, die Jugend von heute (kaum zu glauben das ich das jetzt schon mit 22 Jahren sage). Lern mal ein bisschen mit Hierachie umzugehen und komm nicht gleich mit Gesetzen an. Was willst du im späteren Leben machen? Deinem Chef mit § Volllabern? Wenn irgendein Verhalten vom Lehrer Gesetzeswidrig ist und er seine "Macht" mißbraucht, dann wäre so wieso die erste Anlaufstelle der Direktor oder der Vertrauenslehrer. Den nächsten Schritt müssten deine Eltern tun. Aber mal ganz im Ernst, was willst du mit dieser Trotz-Aktion bewirken? Ihm eine reindrücken? Mein Tipp: Mach den Kuchen oder helf mal bei der Mensa (die freuen sich bestimmt darüber, dass ihnen mal jemand hilft->Stichwort Nächstenliebe). Der Lehrer macht deine Noten, denk immer daran. (Wenn er aber mal wirklich etwas Gesetzeswidriges macht, dann musst du natürlich handeln, aber das hier ist wirklich pille palle)

chriskos 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 14:11

Es geht mir ums Prinzip. Außerdem musst du dir keine sorgen um meine Noten machen.

Enzomatic  23.08.2012, 14:19
@chriskos

Achso und was für ein Prinzip? Schau dir doch mal die Schulordnung an und parallel dazu die dementsprechende Gesetze und du wirst sehen, dass es die 5 Minuten "Pause" nicht gibt. Ist echt nur ein gut gemeinter Rat von mir der einiges an Erfahrung gemacht hat =) Ne wirklich, also wir haben damals das so gemacht, dass der Klassensprecher das der SMV (Schüler Mit Verantwortung) vorgetragen hat und man daraufhin sich geeinigt hat, das Trinken im Klassenzimmer zu erlauben aber nur dann, wenn das den Unterricht nicht stört. Suche immer den Dialog. Wenn du Leuten aggressiv gegenüber trittst, dann tretten dir die Leute genauso aggressiv gegenüber. Habt ihr überhaupt einen Klassen-oder Schulsprecher?

chriskos 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 16:29
@Enzomatic

Leider ist mein Lehrer ein Arsc* und außer mit nem passendem Gesetz werd ich kaum was erreichen können.

Aber wenn der das 5 Minuten vor Unterrichtsschluß sagt, dann dauert es keine 30 Sekunden bis der letzte weg ist, ja?

Oder weigert ihr euch da auch und beruft Euch auf Eure Rechte?

Ihr habt das Recht unterrichtet zu werden, ein recht auf Ferizeit habt ihr nicht!

Und wie soll das denn mal im Studium oder Beruf laufen? Oder arbeitet ihr auf 24 Stunden Pause täglich hin auf Harz-IV Basis?

Um dem bisleit weit verbreitetem rechtsirrigen Gelaber mal was rechtlich substantielles entgegenzustezen:

  1. Analog eines Fußballspiels, das bekanntermaßen sekundengenau mit Anpfiff beginnt und Abfiff endet, egal was auf der Stadionuhr oder Eintrittskarte angegeben ist, beginnt und Endet der Unterricht nach den Regeln und Ansagen des Lehrers.

  2. Die 5 Minuten während der Unterrichtseinheiten sind keine Pause, sondern Vorbereitungszeit und für Raumwechsel eingeplant.

  3. Der Fachlehrer allein entscheidet, ob während seines Unterrichts gegessen, Kaugummi gekaut oder getrunken wird. Neben Sicherheitsaspekten (Chemie, Werk- oder IT-Unterricht) darf er daß daher ab Sekundarstufe I (7. Klasse) grds. verbieten, wenn und weil er sich oder Schüler, die etwas konzentriert lernen möchten, durch Knistern, Kramen, zischen u. ä. Störungen oder Nachahmeffekte erheblich gestört werden.

  4. Bei begründeten Ausnahmefällen (Zuckerschock eines Schülers mit diabetes mellitus, trockener Hals während eines Vortrages) kann er abweichend oder auf Frage hin auch anders entscheiden.

  5. Niemand dehydriert nach 45 Minuten.

  6. Wer Regeln oder Vorgaben mißachtet, muß mit den vorher bekannten Sanktionen rechnen.

So und nicht anders ist deine Frage justitiabel und korrekt zu beantworten.

G imager761

Enzomatic  23.08.2012, 14:22

Also das ist die beste Antwort!

SeyTi  23.08.2012, 14:22
  1. Die Schüler haben das Recht auf die großen Pausen und die Lehrer müssen dafür Sorgen, dass die Schüler in den 5 Minuten sich vorbereiten können.
  2. Stimmt, trotzdem müssen sie genug Zeit zum Vorbereiten haben.
  3. Der Lehrer darf (außer in Fachräumen wo die Sicherheit gefährdet wird) nicht das Trinken verbieten. Jeder hat das recht trinken zu dürfen.
  4. Da erst recht.
  5. Ändert nichts am Gesetzt.
  6. Insofern die Vorgaben auch richtig Gesetzt sind.
imager761  23.08.2012, 14:36
@SeyTi

Durch Widerholungen oder unsubstatiierte Andeutungen werden deine Rechtsirrtümer nun auch nicht wahr :-O

"Recht haben" meint immer einen** Anspruchsgrund** :-O

Nenne mit einen Rechtsgrund für irgendeine dieser unsägliche dummdreisten Behauptungen, die mit dem Schulgesetz, das hier allein als lex specalis Anwendung findet, übereinstimmt :-O)

Ansonsten gitl: 1 inhaltsleere Behauptung + 0 Ahnung = 10 gf-Punkte.