Wie viele Fahrstunden sind gesetzlich vor der zweiten Prüfung vorgeschrieben?
Hi zusammen, Ich habe meine erste Fahrprüfung nicht bestanden. Vor der zweiten Prüfung bin ich 3 Doppelstunden gefahren (über 300 Euro) . Die zweite Prüfung wurde abgebrochen wegen einem technischen Problem. Somit bin ich weder durchgefallen noch habe ich bestanden. Die Prüfung muss also wiederholt werden. Ich habe meinen Lehrer gebeten vor der wiederholten Prüfung noch einmal zu fahren. Er hat dann gesagt, dass MINDESTENS 3 Doppeletunden vorgeschrieben sind.
Das finde ich aber etwas komisch, weil ich ja nicht durchgefallen bin bei der zweiten Prüfung sondern die Prüfung abgebrochen wurde und das nicht meine Schuld ist. Ich finde das etwas unfair und mittlerweile sind die Fahrstunden auch nicht billig. MUSS ich unbedingt 3 mal fahren oder darf ich da nur einmal fahren wie ich es mir gewünscht habe?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und wenn möglich mit Gesetzen oder Vorschriften. Meine Theorieprüfung läuft im nächsten Monat ab und ich will so schnell wie möglich fertig sein.
Bitte um schnelle und professionelle Antworten oder mit den selben Erfahrungen.
2 Antworten
Nein, es gibt keine Mindestanzahl an Fahrstunden die man machen muss..
Bedenke aber.. durchfallen: 14 Tage Sperre.. wäre blöde wegen Kleinigkeiten durchzufallen und nicht mehr in eine Prüfung zu können.
Ja, eine Fahrschule kann sagen: du musst 3 Doppelstunden fahren.. sonst stell ich dich nicht vor. Der Fahrlehrer entscheidet die Anzahl der Fahrstunden.
Hast du denn schon einen neuen Termin? Vielleicht dauert das und wäre dann vielleicht deine einzige und letzte Chance? Dann würde ich mich wirklich gut vorbereiten.
Wenn der Antrag abläuft, muss ein neuer gestellt werden und die theo Prüfung muss noch einmal abgelegt werden.
Musstest du beide Male den Tüv zahlen?
Warst du "Schuld" am platten Reifen .. durch Glas gefahren oder so?
Würde mir mal zeigen lassen von wem es vorgeschrieben ist "mindestens" 3 doppelstunden extra zu machen ... >.> würde auch mal fragen wie du entschädigt wirst dafür dass du die Prüfung mit dem Technischen Defekt ja auch bezahlt hast ?
Ich habe nur die Prüfungsgebühr vom TÜV bezahlt. Die Gebühr für meine Fahrschule habe natürlich nicht bezahlt. Der technische Fehler ist während der Prüfung passiert. Der Reifen ist platt gegangen. Was aber nicht meine Schuld ist ,weil etwas auf der Straße lag. Die Prüfung wurde dann abgebrochen.
Aber danke dass du Geschrieben hast ich bin wirklich froh
Kann sich meine fahrschule auch nicht von ihrer "Hausordnung " Gebrauch machen oder so? Weil ich habe auch Angst dass wenn ich das ablehne dass sie dann mich aus der Fahrschule rauswerfen und das will ich mir ersparen denn in 1 Monat muss ich fertig wie gesagt sonst muss ich die Theorieprüfung von neu machen? Kannst du mir dazu eventuell auch was sagen ,wegen der Hausordnung halt ob sie das selber entscheiden können und gesetzlich regeln können dass mindestens 3 doppelstunden gefahren werden müssen? Ich danke dir für die Antwort und würde mich erneut über deine Antwort freuen