praktische Prüfung - Sperrfrist?
Gibt es bei der praktischen Fahrprüfung eine Sperrfrist wenn man durchgefallen ist??
6 Antworten
Ich habe ganz aktuell 2 Wochen Sperrfrist. Nach der ersten Prüfung. Am Montag habe ich die zweite Prüfung. Und bei mir lag es definitiv nicht am lernen. Da ich online meine Prüfung simuliert habe, und dort immer bestanden habe, und des öfteren auch 0 Fehlerpunkte hatte. Ich habe eine Frage zu schnell gelesen. Und die anderen Fehler sind durch nervösität entstanden. Ich habe Prüfungsangst. LG Sarah
Du wirst zur zweiten Prüfung erst wieder nach 4 Wochen zugelassen. Das soll dem Fahrschüler Gelegenheit geben noch ein paar Fahrstunden zu nehmen.
Eigentlich nicht mehr. Früher waren es drei Monate nachdem man zum dritten mal durchgefallen war. OK 2 Wochen gibt es immer noch, aber es wäre ja auch sinnvoll ein bissl noch zu üben, man ist ja meistens nicht einfach mal so durchgefallen. Wobei einige TÜVs davon abweichen (können) Zeitweise (letztes Jahr noch) hatte z.B. der TÜV Kassel nach der dritten Prüfung einen für 4 Wochen gesperrt. Kann aber natürlich auchsein, dass sich das inzwischen wieder geändert hat.
Falls die 1. Prüfung nicht klappen sollte, ist das kein Beinbruch. Du kannst die Prüfung nach 2 Wochen wiederholen. In diesen 2 Wochen werden wir auf deinen Wunsch noch einmal Fahrstunden vornehmen, damit die 2. Prüfung auf jeden Fall ein Erfolg wird.
Quelle: http://www.fahrschule-bohl.de/(Und nein, es ist nicht meine FAhrschule gewesen^^)
Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:
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§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
(1) Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens vier Wochen) wiederholt werden.
(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
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nachdem dritten mal durchfallen,gibts ne sperre
glaube drei monate,weiss ich aber nicht genau
die drei Monate wurden vor einigen Jahren abgeschafft.
wie lange darf man dann keine prüfung machen?