Kann man wegen zu vielen entschuldigten Fehlstunden sitzen bleiben?
Hallo
Ich gehe in die 10. Klasse eines Gymnasiums in NRW. Krankheitsbedingt habe ich dieses Halbjahr sehr viel gefehlt. Ich komme auf ca. 100 Fehlstunden, diese sind aber alle entschuldigt. Meine Noten sind ebenfalls okay, also ich habe nirgendwo ein Defizit. Ich hohle den Stoff auch zu Hause nach und komme im Unterricht, trotz der vielen Fehlzeiten gut mit. Meine Sorge ist jedoch, das man ab einer bestimmten fehlstunden Anzahl das Jahr wieder hohlen muss. Wisst ihr ob es relevant für die Versetzung ist, wie viele entschuldigte Fehlstunden ich habe? Und ob ich sitzen bleiben könnte?
7 Antworten
Jein, theoretisch kann das passieren, das tritt aber nur dann ein, wenn die Lehrer sich nicht befähigt sehen dir ne Note zu geben.
Am besten du fragst mal bei deinem Lehrer nach, denn das ist bestimmt von Bundesland zu Bundesland verschiedenen. Wenn du Angst hast, dann geh zu dem Vertrauenslehrer eurer Schule.
Deine Lehrer sollten dich informieren, sobald es negativ für dich aussieht.
Das kann bei fehlstunden nur passieren, wenn du insgesamt zu wenig da bist. Ich bin mir nicht sicher ob man die Hälfte aller Stunden in einem Fach da sein muss oder 2/3 der Stunden.
Weil ich glaub du musst in jedem Fach 2/3 aller Stunden da sein. Sonst bekommst du ein Unbeurteilt oder wie das bei euch heißt.
Könnte auch sein das ich falsch liege, schau am besten in dem Schulgesetz deines Bundeslands.
Die Lehrer beurteilen in erster Linie ja anhand von Klausuren. Hast Du die nachgeschrieben? Du sollltest das mal mit Deinem Klassenlehrer besprechen, wie das genau für Dich aussieht. Wenn Du keine Defizite hast, wie auch immer das der Lehrer oder die Lehrer beurteilt haben, dürfte es meiner Meinung nach kein Problem sein. Es kommt halt darauf an, welche Möglichkeiten es gibt oder gab, tatsächlich herauszufinden, ob Du den Stoff auch drauf hast.
(4) Kann die Leistung eines Schülers oder einer Schülerin in einem Fach aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, erscheint anstelle der Note ein entsprechender Vermerk nach § 6 Absatz 2 bis 5.
(5) Hat ein Schüler oder eine Schülerin am Unterricht insgesamt oder zum überwiegenden Teil nicht teilgenommen, so dass eine Beurteilung der Leistungen insgesamt oder zum überwiegenden Teil nicht möglich ist, erhält das Zeugnis keine Noten. Die jeweiligen Gründe sind im Zeugnis darzulegen.§ 6 Form der Benotung
(1) Die Noten sind in das Zeugnisformular in arabischen Ziffern einzutragen. Zwischennoten und Zusätze sowie Korrekturen sind nicht zulässig.(2) Bei Fächern, die laut Stundentafel und Beschluss der Schule hätten erteilt werden müssen, nicht aber erteilt werden konnten, ist das für die Note vorgesehene Feld durchzustreichen. Dasselbe gilt bei Fächern, die der Schüler oder die Schülerin nicht gewählt hat, in denen er oder sie vom Unterricht befreit worden ist oder wenn er oder sie am Unterricht des Faches Biblische Geschichte/ Religionskunde nicht teilgenommen hat.
(3) Bei Fächern, in denen die Leistungen nicht benotet werden, ist der Vermerk „tg“ (teilgenommen) einzusetzen.
(4) Bei Fächern, in denen der Unterricht so weit ausgefallen ist, dass eine Beurteilung der Leistung nicht möglich ist, ist der Vermerk „ausgefallen“ einzusetzen.(5) Bei Fächern, in denen ein Schüler oder eine Schülerin aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, nicht so regelmäßig am Unterricht teilnehmen konnte, dass eine Beurteilung der Leistung möglich ist, ist der Vermerk „nicht beurteilbar“ einzusetzen.