Wurde aus der Schule geworfen ist das rechtlich okay?

10 Antworten

Da dies ausserhalb der Schulpflicht liegt sind sie weniger gebunden dich zu halten.

Wird eine gewisse Anzahl fehlstunden erreicht dann ist es nicht möglich deine Leistung zu bewerten, egal welche Noten du geschrieben hast während du da bist.

Da ist es völlig egal ob entschuldigt oder nicht.

Vorallem dann wenn die fehlstunden sich auf bestimmte Fächer fokussieren. Denn sobald eines der Prüfungsfächer nicht bewertbar ist, kann man dir kein Abschluss geben.

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Es fallen mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage in einem Zeitraum von 24 Monaten pro Jahr an.

Es ist nun nicht mehr von Bedeutung, was der Grund des Fernbleibens von der Ausbildung ist. Es geht lediglich um einen konkreten Grenzwert, der eingehalten werden muss, damit die Mindestausbildungszeit erfüllt werden kann.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.personalwissen.de/auszubildende/ausbildungsrecht/arbeitszeit-ausbildung/zu-viele-fehlzeiten-in-der-ausbildung/

Viel Erfolg!

Zum einen kann Deine Leistung nur bewertet werden wenn Du sie erbringst, dazu gehört auch Anwesenheit im bestimmten Umfang, der gewiss festgelegt ist. Wieso sollst Du einen Abschluss geschenkt bekommen für den andere viel tun?

Zum anderen nimmst Du anderen, die ehrlich Interesse an diesem Abschluss haben, die Chance dazu.

Sicher dürfen die das.

Schulpflicht hat eben auch zwei Seiten.

Du bist vermutlich nicht mehr schulpflichtig. Ebensowenig ist die Schule verpflichtet, dich zu beschulen, wenn du dein Desinteresse so deutlich zur Schau stellst.