Wie viel Strafe beim E-Roller fahren unter 18Y?

1 Antwort

Das gesetzliche Mindestalter beträge 14 Jahre. Der Rest ist Zivilrecht.

Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Vertragsstrafe mit dem berechtigen Nutzer vereinbart wurde, wenn er das Fahrzeug anderen überlässt, aber dazu müsste man die AGB lesen.

Denkbar wäre allenfalls noch ein Verstoß gegen §248 StGB:

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Mit der Abgabe an den berechtigen Fahrer hat der Verleiher allerdings das Fahrzeug freiwillig herausgegeben, vgl BGH-Urteil zum Wohnmobildiebstahl während Probefahrt. Daher zweifelhaft, ob der Paragraph anwendbar ist.