Mofa offen fahren welche Strafen?
Hallo,
ich habe einen Mofa Führerschein und fahre meinen Roller allerdings auf 50kmh offen. Mit welchen Strafen muss ich rechnen wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate?
6 Antworten
Du begehst eine Straftat gemäß StVG §21 "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Mögliche Folgen: Geldstrafe (bzw. nach Jugendstrafrecht Sozialstunden) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
Das genaue Strafmaß erfährst Du dann vom Richter.
Als grobe Abschätzung an Hand meiner Erfahrungswerte: Bei Ersttätern irgendwas zwischen "richterlicher Ermahnung" und 80 Sozialstunden.
Wesentlich schwerwiegender sind aber die Folgen im Falle eines (auch unverschuldeten!) Unfalls: Der Versicherungsschutz erlischt zwar nicht, wie oft fälschlich behauptet wird, aber die Versicherung wird bis zu 5.000€ Regress von dir fordern!
Nichts, du hast einen Führerschein > Mofa Führerschein
Wenn du nur eine Prüfbescheinigung für 25kmh hast, droht dir eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du keine 50kmh Papiere hast ist deine Betriebserlaubnis erloschen. Im Falle eines Unfalls holt die Versicherung bis zu 5000€ Regress zurück.
Anzeige wegen fahren ohne Führerscheins.
Sozialstunden.
Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre.
ggf. Nachschulung.
Falsch, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Möglich
Falsch, da noch keine Probezeit besteht (erst ab A1)
Falsch.
Das ist fahren ohne Führerschein
Neben Geldstrafen und Sozialstunden könnte es ne Sperre für den Führerschein geben
Ich streite auch nicht ab das die Begriffserklärung von dir richtig ist
Der Fragesteller versteht aber sicher was ich gesagt habe
Und bei der Frage kommt es DARAUF auch nicht an
Nein, hat man nicht. Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind zwei komplett unterschiedliche Delikte!
Vergleich TBKAT TBNR 204100 und StVG §21.
Das ist fahren ohne Führerschein
Kostet ganze 10€. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist sein größeres Problem.
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Fahren ohne Betriebserlaubnis
- Antworten ohne nachzudenken.
-Fahren ohne Führerschein interessiert hier nicht, es liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, der Rest steht zurück
-Fahren ohne Versicherungsschutz setzt voraus, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde oder dass der bestehende Vertrag gekündigt wurde. Davon lese ich hier nichts.
-Fahren ohne Betriebserlaubnis setzt voraus, dass die BE erloschen ist. Erlöschen kann sie beim Umbau von Mofa auf KKR nicht, da keine der drei möglichen Varianten erfüllt ist. Vorbeugend: Nein, sie wurde nicht geändert, beides fällt unter L1e.
Bei Punkt 1 und 2 stimme ich dir zu, bei Punkt 3 nicht: Die Betriebserlaubnis kann durchaus erlöschen, wenn z.B. ein 70er Zylinder eingebaut wurde.
Allerdings ist "Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener BE" nur eine OWi und steht daher subsidiär hinter der Straftat "Fahren ohne FE" zurück.
Das ist aber nur relevant in Fällen, in denen z.B. ein Inhaber der FS-Klasse A1 ein so frisiertes KKR führt (ja, ist selten, kommt aber vor).
Ich behaupte nicht, dass sie nie erlöschen kann.
kann sie beim Umbau von Mofa auf KKR nicht
Der Einbau eines 70ers ist damit nicht zu vergleichen, dadurch wird mindestens ein LKR draus.
Ich gehe mal davon aus, dass er den Serienzustand wiederhergestellt hat.
Bla
Als ob man mich nicht verstanden hätte...