Wie viel Rauchmelder müssen in einer Schule vorhanden sein?
Ich brauch Eure Hilfe. Ich muss unbedingt wissen wie die Verteilung von Rauchmeldern der BMA zustande kommt. Ich geh an ein Gymnasium in Sachsen und brauche dafür die Vorschriften für den Brandschutz.
Danke im Voraus.
7 Antworten
Es gibt für Schulen keine Rauchwarnmelderpflicht, nur für Schlafräume und Flure und nicht in Sachsen. Rauchmelder in Sonderbauten können nur von der Bauaufsicht im Bauschein durch Auflage angeordnet werden. Und in Schulen macht das keinen Sinn, nur in Gebäuden, die nicht in Brandabschnitte aufgeteilt werden können (z.B. Versammlungsstätten, Fabrikhallen) oder Krankenhäuser oder Altenheime etc. ,
Brandmeldeanlagen sind nach DIN 14675:2012-04 auszuführen und zu errichten. Hier findest du das Inhaltsverzeichnis der DIN: http://www.din-14675.de/dnl/DIN14675_04.2012_Inhaltsverzeichnis.pdf
Die Auslegung ist aber was für Spezialisten. Entweder man lässt sie sich von einem spezialisierten Büro auslegen und dann von einem Errichter einbauen oder man gibt es, ebenfalls per Ausschreibung, an eine Firma die beides kann. Siehe z.B. fleischhauer-cottbus.de
Die Notwendigkeit einer BMA ergibt sich aus der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in Verbindung mit der Sächsische Schulbaurichtlinie – SächsSchulBauR). In aller Regel ist es eine Forderung der Bauaufsichtsbehörde.
Absolut gesehen mag das sicher sein, für den Einzelfall können aber durch die Bauaufsicht Ausnahmen gestattet und mit Bedingungen verknüpft werden.
Gerade Krankenhäuser und Altenheime sind doch durch Brandabschnitte unterteilt, gilt hier doch das eine Evakuierung vorrangig auf gleicher Ebene in andere BA erfolgt. Und hier sind nach meiner Erfahrung immer BMA zu finden.
Gar keine. Selbst für Neubauten gilt die Pflicht nur für Wohnräume und Einrichtungen mit Schlafplätzen, also Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime, nicht aber für Schulen: §47 (4) SächsBO.
G imager761
Es gibt keine Rauchmelderpflicht in Sachsen (das kann man ganz leicht googeln), also müssen die Schulen auch keine haben. Interessant dazu ist aber dieser Bericht hier http://www.ker-vogtlandkreis.de/wp-content/uploads/2011/03/BerichtBrandschutz.pdfist Außerdem kannst du mal ei Google eingeben: "Feuerwehrforum Sachsen Ideenpapier" und dort den ersten Absatz ganz genau lesen. Und dann gib nochmal ein "Checkliste Brandschutz Schule". Hier kann man leider immer nur einen kompletten Link pro Antwort schicken.
Es gibt keine Rauchmelderpflicht in Sachsen (das kann man ganz leicht googeln), also müssen die Schulen auch keine haben.
Das ist leider falsch. Ich denke du verwechselst die Rauchmelderpflicht für Wohnräume, mit der Pflicht eine auf die Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage zu errichten. Letzteres kann Auflage durch die Bauordnungsbehörde sein.
Ich glaube in jedem Klassen raum und in denn Schulfluren natürlich auch Sporthalle bio Raum usw
Rauchmelder in Sonderbauten können nur von der Bauaufsicht im Bauschein durch Auflage angeordnet werden. Und in Schulen macht das keinen Sinn, nur in Gebäuden, die nicht in Brandabschnitte aufgeteilt werden können (z.B. Versammlungsstätten, Fabrikhallen) oder Krankenhäuser oder Altenheime etc. ,
Rauchmelder in Sonderbauten können nur von der Bauaufsicht im Bauschein durch Auflage angeordnet werden. Und in Schulen macht das keinen Sinn, nur in Gebäuden, die nicht in Brandabschnitte aufgeteilt werden können (z.B. Versammlungsstätten, Fabrikhallen) oder Krankenhäuser oder Altenheime etc. ,