Wie viel muss ich als Alleinerziehende und Berufstätige an Ehemann Unterhalt zahlen?
Hallo zusammen, mein Ehemann und ich haben uns getrennt und habe wegen Unterhalt ein paar Fragen... Ich arbeite volltags, bin alleinerzeihend (Kind 2 Jahre) und verdiene 2200 Euro brutto / 1400 Euro netto. Mein Ehemann ist seit 5 Jahren Hausmann wegen Arbeitslosigkeit (hat kein Geld vom Amt bekommen, da ich zu viel verdient habe). Nun meine Fragen: Wie viel muss ich für ihn Unterhalt zahlen und wie lange (während der Trennungsphase und nach der Scheidung)? Welche Ausgaben werden berücksichtigt (Miete, Kita, Versicherungen etc.) bzw. wie viel müssen meinem Kind und mir zum Leben bleiben? Danke für die Antworten.
7 Antworten
Das Einkommen ist zu bereinigen, das heißt die Werbungskosten sind abzuziehen. Ferner ist der Selbstbehalt von 1200€ , der Bedarf des Kindes und die Kosten der Kita ( ohne Verpflegung ) abzuziehen.
Bei 1400€ Netto bleibt da weniger als nix übrig. Somit besteht keine Leistungsfähigkeit und somit auch keine Unterhaltspflicht.
Ich denk auch das du da mit einem Anwalt besser beraten bist. Oder schau mal beim Jugendamt vorbei. In dem moment wo Du das Kind ja bei Dir hast,können die Dir dort auch beratend zur Seite stehen und Auskunft geben. einfach mal anrufen... :)
Wieso gehst Du arbeiten UND betreust das Kind? Respekt.
Wenn Dein Ex sich nicht um das Kind kümmert, hat er wohl auch keinen Anspruch auf Unterhalt von Dir. Sonst greift die Regelung mit dem Selbstbehalt (900 Euro + Summe X für Fahrtkosten u.ä.) plus Geld fürs Kind, wenn es bei Dir lebt.
1200€ SB ggü ehem. Eheleuten
Ich gehe davon aus, daß dein Exmann keinen Cent bekommt, da er arbeiten gehen kann, er muß sich ja um keine Kinder kümmern. Aber dennoch kann es sein, daß es so ausgelegt wird, daß er deshalb Hausmann war, weil er sich die letzten Jahre um euer gemeinsames Kind gekümmert hat , weil du ja berufstätig warst und du ihm deshalb Unterhalt zahlen müsstest. Das beste ist, du kümmerst dich ganz schnell per Anwalt um die finanziellen Angelegenheiten, nur ein Anwalt kann diese Sätze genau berechnen.
Hier schon mal ein sehr guter Info-Link für dich:
http://www.anwaelte-du.de/download/FamR_Leitfaden.pdf
http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/trennungsunterhalt.html
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen un den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; so stehts im Gesetz § 1361 BGB
im ersten Trennungsjahr trifft den vor der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätigen ehegatten keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit; es ist doch einfach so, dass sich die Ehegatten gegeneinander zum unterhalt verpflichtet sind; das gilt aber nicht nur während einer intakten Ehe, sondern auch bei einer Trennung; nimm doch mal den umgekehrten Fall: sie versorgt die Kinder und den Haushalt und verzichtet auf Beruf; dann haut er ab mit einer Freundin; natürlich muss er dann zahlen;
er braucht das Kind nicht zu betreuen; kann arbeit suchen, warum sollte er von Ihr versorgt werden ?