Wie viel ist eine “haushaltsübliche Menge“ an Katzenfutter?
Bald gibt es eine Katzenfutteraktion (Felix Nassfutter) bei dem Geschäft in dem ich immer mein Katzenfutter kaufe. Es steht dabei, dass man in haushaltsüblichen Mengen einkaufen muss, gibt es da eine rechtliche Regelung wie viel das ist? (hab im Internet nicht wirklich was dazu gefunden, falls jemand eine Seite weiß, wäre ich für Links sehr dankbar)
7 Antworten
Gemeint ist, dass ein Einkauf in sehr großen Mengen und der Wiederverkauf nicht erlaubt sind.
Wenn Du eine Katze hast, sind 10 Packungen ok, 100 Packungen nicht.
Es gibt keine rechtliche Regelung wo drin steht, welcher Artikel in welcher Stückzahl haushaltsüblich ist. Und Haushalte sind auch verschieden.
Beispiel: Wenn du ein Haus und einen Hof hast und dort 10 Katzen leben, dann ist eine ganze Stiege Katzenfutter durchaus haushaltsüblich. Es könnte zwar irgendwann mal der Verdacht bestehen, dass es das nicht wäre, weil die meisten Leute keine 10 Katzen haben, aber für deinen Haushalt könntest du es ja nachweisen.
Jetzt stell dir vor, Edeka hat heute ein Angebot mit Katzenfutter, wo die Dose Brutto weniger kostet als der Großhändler dafür Liste zahlen würde (kommt selten vor, aber kommt vor)
Jetzt kommt da n Besitzer eines Fressnapf-Ladens rein und holt sich 5 Stiegen Katzenfutter um sie im Laden zu verkaufen. DAS wäre dann eindeutig nicht mehr haushaltsüblich.
nein gibt es nicht.
Das Angebot macht der Händler und daher liegt es erst mal in seinem Ermessen, wie viel er dir dann davon geben will. Du könntest zwar, falls der Händler sich weigert dir die von dir gewünschte Menge zu geben, vor Gericht ziehen und klagen, aber das wäre doch wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen... zumal ja auch nicht sicher ist wie das Gerichtsverfahren ausgehen würde
Kauf halt gleich erst mal weniger und geh mehrmals rein...
Juristisch betrachtet herrscht die Meinung vor, daß der Händler kein Angebot macht, sondern den interessierten Ladenbesucher zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Der Kaufinteressent legt also im Supermarkt die Ware auf das Fließband und gibt damit das Angebot ab, diese Ware käuflich zu erwerben. Und nun liegt es am Händler, ob er das Angebot des Kaufinteressenten annimmt oder nicht. Siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
gibt es da eine rechtliche Regelung wie viel das ist?
Nein. Aber wenn Du 50 Dosen kaufen möchtest, kann der Händler sagen, daß er Dein Angebot, diese Dosen zu kaufen, nicht annimmt. Denn er kann nicht gezwungen werden, mit Dir einen Kaufvertrag zu schließen. Wenn er nicht will, verkauft er Dir nicht eine einzige Dose.