Wie viel Geld darf man als Privatperson, mit Ebay nebenbei im Monat verdienen?
Hallo liebe Leutchen,
Ich habe da einmal eine Frage bezüglich der Nebenverdienste bei Ebay, als Privatperson.
Und zwar, ich spiele ein Online-Rollenspiel, in diesem verbringe ich ca. 3-6 Std. täglich, durch diese aufgewandte Zeit erspiele ich mir eine Menge Items, die in diesem Spiel zufällig fallen gelassen werden. Diese Items setze ich dann zu einem kompletten Ausrüstungssatz zusammen.
Diesen komplett Satz biete ich dann anschließend bei Ebay an, Ebay hat mit diesen Gütern überhaupt keine Probleme, womit ich sagen möchte, das es keinerlei Schwierigkeiten gibt, diese Items über Ebay anzubieten. Da ich jeden Tag mehrere Items finde, biete ich dementsprechend viele komplett Ausrüstungen bei Ebay an, somit komme ich auf einen Nebenverdienst von ca. 300-900 Euro monatlich.
Nun ist meine Frage, ob so eine Summe, oder überhaupt meine Vorgehensweise gewerblich angemeldet werden, oder überhaupt in betracht gezogen werden muss ?? Da ich ja nichts von Großunternehmen kaufe, um anschließend mit Gewinn wieder zu verkaufen, es sind ja lediglich Sachen aus eigenem Fund.
Ein Beispiel um es auf das echte Leben zu übertragen -> Ich täglich im Park spazieren und finde jedesmal eine tolle Sache, die ich anschließend bei Ebay anbiete.
Sei es dahin gestellt, ob diese Variante gegen die Nutzerregeln des Spieleherstellers verstößt, meine Frage beziehst sich nur auf den Nebenverdienst und ob so eine Variante als Privatverkauf zählt, oder gewerblich angemeldet werden muss.
Ich würde mich über jede nützliche Antwort freuen ;)
11 Antworten
ich hab nochwas vergessen.
8004 € sind dieses jahr steuerfrei.
dazu zählen alle einkünfte die du hast. auch hartz 4 z.b.
überschreitest du das, mußt du steuern zahlen.
Ab wie viel Euro Verdienst sollte man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss unabhängig von den Einkünften oder dem Verdienst angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung ist eine Pflichtvoraussetzung für die Ausübung des Gewerbes.
Auszug aus einem Gesetzbuch - Strafgesetzbuch.
Zitat Anfang: 25. Abschnitt - Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Zitat Ende.
vielleicht trifft es nicht 100 prozentig so zu für dich, aber mir würde das etwas zu denken geben. es ist vieles auch auslegungssache. ich kann dich verstehen, zumal es heute verdammt schwierig ist mit dem geld verdienen.
Verkauf oder Versteigerung virtueller oder sonstwelcher Güter ist doch kein Glücksspiel.
Selbst der Spieleanbieter eines Rollenspiels betreibt kein Glüksspiel.
Das ist eindeutig gewerblich, da du die Sets ja von vorneherein mit Gewinnabsicht verkaufst. Zudem sind derartige Verkäufe von den Herstellern der Spiele fast immer unerwünscht.
Da es sich um ein ständiges Zusatzeinkommen handelt was nicht wenig ist müsstest du es versteuern. Falls dich jemand beim Finazamt anschwärzt hast du richtige Probleme und es wartet ne saftige nachzahlung und evtl. Strafe auf dich. Ich würde mir aber auch überlegen die Artikel über mehrere ebay Accounts ( evtl. Freunde , Familie ) anzubieten. Dann ist das alles nicht so auffällig und schlecht nachprüfbar, falls mal was sein sollte.Eine dauerlösung ist das natürlich nicht daher ist der Weg zum Gewerbeamt wohl der lagfristig sicherste.
ich finde es nicht gut, menschen zum betrug aufzufordern und zu unterstützen.
du handelst, also mußt du ein gewerbe haben, ob haupt oder nebengewerbe, das ist erst mal unwichtig. wenn da einer hinter kommt, kann ich es dich mehr kosten, als du eingenommen hast. es hat auch den eindruck, das du spielst, um den " gewinn " dann zu verkaufen, also du spielst um geld zu verdienen.
du spielst - verdienst und verkaufst, also mußt du ein gewerbe anmelden, da kann dich bereits die anmeldung kopf und kragen kosten, weil sowas wie dieses spielen mit steuern bis zu 75 % belastet werden. und die anmeldung tausende kostet ! und ein polizeiliches führungszeugnis vorliegen muss.
wenn es auch noch gegen die regeln des spieleherstellers verstößt, kann dich das kopf und kragen kosten, da kannst du dein ganzes leben arbeiten, um diese schulden zu bezahlen ! zeigen die dich noch an, kannst du mit wahnsinnsstrafen rechnen, auch knast, da sie ein exemple statuieren, weil die nachahmungsgefahr so groß ist.
einmal hab ich sowas bei einbem bekannten aus dem harz erlebt.....dem haben sie alles weggenommen, was er gebraucht hat für seine " tätigkeit " und da er auch sein auto benutzt hatte, haben sie ihm das auch weggenommen samt kindersitzen drin ! und die strafe noch dazu war mehr als saftig. nee, danke. sowas nicht.
vorallem ganz schlimmer unsinn
ist teurer als normales gewerbe, alles was mit spielen zu tun hat. oder bin ich da falsch informiert ? ich hab extra gefragt, weil es mich auch interessiert hat, was die so nehmen und wieviel steuern es kosten könnte. allerdings bin ich wohl fälschlicherweise vom glücksspiel ausgegangen, das kann sein, das ich damit einen fehler gemacht habe.
Alleine schon die Tatsache, daß Du etwas einkaufst (oder herstellst), um dies mit Gewinn wieder zu verkaufen, ist eine Begründung für gewerbliches Handeln. Dabei kommt es gar nicht so shr auf die Einnahmen an. Als IST Dein Handeln in diesem Zusammenhang bereits gewerblich!
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