Film ab 16 mit volljähriger Begleitung

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IN Deutschland gilt: Nach Jugendschutzgesetz § 11 dürfen Kinder und Jugendliche nur in Filme die für ihr Alter freigegeben sind. d.h. in deinem Fall du darfst in Filme ab 0 / 6 / 12 Jahre. Filme ab 16/18 Jahre sind für dich Tabu. Nur bei Filmen ab 12 Jahren gibt es eine Ausnahme: Dort dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern in einen Film ab 12 Jahren. Das Kino riskiert ansonsten eine Geldstrafe oder die Schließung des Kinos.

nein, das darfst du nicht

Es gibt im Jugendschutzgesetz nur eine Ausnahme, bei der man entgegen der FSK-Kennzeichnung ins Kino kommt, nämlich...

Bei "FSK-12-Filmen" dürfen schon Kinder ab 6 Jahren mit rein, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (§ 11 Absatz 2 JuSchG)

Ansonsten geht (rein rechtlich gesehen!) nichts und der Kinobetreiber darf dich nicht rein lassen, auch wenn er "wollte" bzw. "es ihm egal wäre".

Kannst es natürlich trotzdem versuchen :-)

selina300798 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 16:17

oke, das mit den FSK-12 Filmen wusste ich gar nicht, Dankeschön ! Liebe Grüße

Theoretisch schon, nur wenn es ein Film mit FSK: keine Jugendfreigabe ist dann nicht

PatrickLassan  01.01.2013, 16:12

Wenn es ein Film mit einer FSK-Freigabe ab 16 ist und der Fragesteller noch nicht 16 ist, auch nicht.

Redest du vom Kino? Dann ja.. Normalerweise achten die nicht so darauf

selina300798 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 16:15

ja Kino, ok danke :-)