Wie viel darf man als Student maximal verdienen, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren?
Hallo,
ich befinde mich derzeit im Studium (Zweitausbildung) und habe Einnahmen aus Kapitalvermögen. Wie viel darf ich maximal verdienen, damit meine Eltern noch Kindergeld bekommen?
Im Internet stand 8004€, war aber ein Artikel aus dem Jahr 2011. Ist das mit 8004€ als Grenze noch aktuell?
Ich würde mich über eine Antwort freuen:)
2 Antworten
Bereits seit 2012 ist der Kindergeldanspruch unabhängig vom Einkommen:
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
wie z.B.: Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes StudiumVolljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
usw.
Du mußt bei einem Zweitstudium nur drauf achten, daß du bei einem evtl. Hinzuverdienst die 20 Wochenstundengrenze nicht überschreitest!
Gruß siola55
Siehe hierzu auch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 19 u. 20: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Wenn du noch im kindergeldberechtigten Alter bist, ist dein eigenes Einkommen vollkommen egal.
Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 19 u. 20: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
...jedoch muß bei einem Zweitstudium die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst beachtet werden!