Wie viel darf man als Student maximal verdienen, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren?

2 Antworten

Bereits seit 2012 ist der Kindergeldanspruch unabhängig vom Einkommen:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

wie z.B.: Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

usw.

Du mußt bei einem Zweitstudium nur drauf achten, daß du bei einem evtl. Hinzuverdienst die 20 Wochenstundengrenze nicht überschreitest!

Gruß siola55

Wenn du noch im kindergeldberechtigten Alter bist, ist dein eigenes Einkommen vollkommen egal.