Wie verhalte ich mich beim Bauamt?

2 Antworten

Den Bauantrag kann nur jemand machen, der auch bauvorlageberechtigt ist. Das bist du nicht.

Verschweigen ist immer schlecht. Mit dem Bauamt die Sachen offen bereden, die helfen da gerne.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
badbed 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 11:33

Ja das ist mir klar mit der Vorlageberechtigung. Nur ist es ja so das alles Geld kostet und es dort nunmal eine Bauherrensprechstunde gibt.

Ich möchte erstmal die Machbarkeit und deren finanziellen Rahmen ausloten. Es geht darum einen zweiten stock der mit 5x5m im grenzbebsuenden Anbau schon existiert, allerdings mit eine Höhe von 70cm zu 2m mit Schrägdach so umzubauen das er 2,5m zu 2m hat. (Der Nachbarbaum ist trotzdem nachher noch höher als meiner) Das Dach quasi in die andere Richtung.

Mir ist egal ob die Wände aufgemauert werden müssen oder ob das mit Sandwichplatten gemacht wird (Statik usw) - ich will nur wissen was ich tun muss und vor allem mir leisten kann.

Wenn dort eine Einmessung (vorher und nachher = ca800€) eine Baustatik und ein Architektenklimbim gemacht werden muss fällt der ganze Mist als zu teuer unter den Tisch.

Das ist ein Schuppen und da will ich komplett unter der 2k€ Marke bleiben.

Bei meinen Recherchen hab ich halt entdeckt das nicht alles 100% grün ist.

Ich würde es so machen:

Es kann ja sein, dass es für dein Wohnhaus einen Bebauungsplan gibt. Dann weiß man, ob die Baumaßnahme so ausführbar bzw. so genehmigt werden kann.

Wenn dir gesagt wird, dass die Baumaßnahme nicht dem Bebauungsplan entspricht, also so nicht genehmigt wird, würde ich auch nicht die nicht genehmigten Baumaßnahmen deines Vorbesitzers ansprechen.

Falls die Baumaßnahme nach dem Bebauungsplan möglich ist, also so genehmigt werden kann, würde ich die nicht genehmigten Baumaßnahmen deines Vorbesitzers ansprechen.

Also hier (im Nord-Westen Westfalens) ist es so, dass man dann in den Plänen, die man für die Baugenehmigung einreicht, die nicht genehmigten Baumaßnahmen auch einzeichnet. Es muss niemand dann Strafe zahlen (weder du, noch dein Vorgänger).

Also ich kann hier nur schreiben, wie es hier ist (im Nord-Westen Westfalens). Ob und inwiefern sich das von anderen Bauämtern unterscheidet, weiß ich allerdings nicht.

Wenn die Baumaßnahme genehmigt werden kann, und du eine bauvorlageberechtigte Person dazu nimmst, denke ich, dass diese Person dir diese Frage (wie mit den nicht genehmigten Maßnahmen deines Vorbesitzers umzugehen ist) vielleicht auch beantworten kann.

badbed 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 20:33

Leider daß ich zur Zeit deiner Antwort schon auf dem Bauamt. Ich habe es aber genau so gemacht und er hat es mir auch so gesagt - mein Vordach ist wohl weit genug von der Grundstücksgrenze weg und damit egal und die Umbauten am Terrassendach hält er für "normal" und problemfrei. Sie müssen allerdings mit in den Bauantrag, weil weniger als 3m von der Grenze weg - hab mir noch einen Katasterplan mit Maßstab geholt, ich werde das jetzt mal alles für den Architekten aufbereiten und dann sehen wir weiter. Das haus ist so alt - die haben nicht eine Genehmigung auf Akte beim Amt - mit altem Baumaterial könnte ich hier machen was ich wollte ... Naja soll ja alles rechtens sein, dafür mache ich das ja.