Wie verhält es sich mit dem Kindergeld bei vollstationärer Heimunterbringung?

5 Antworten

Hallo, natürlich bekommt das Jugendamt das Kindergeld, wenn ein Kind im Heim untergebracht ist. Dass das Jugendamt sich noch nicht gemeldet hat wegen der Zahlung des Kindergeldes, heisst gar nichts. DAS kann lange dauern, bevor man Bescheid bekommt, weil der personelle Engpass bei den Jugendämtern auch dort zu spüren ist, aber vergessen wird man bestimmt nicht, auch wenn es lange dauert. Dies weiß ich 100%-ig aus eigener Erfahrung. Wenn die Mutter des besagten Kinder ALG2 bezieht, braucht sie auch NUR das Kindergeld bezahlen und keinen weiteren Elternbeitrag. Hoffe, ich konnte Dir ein wenig bei Deiner Frage helfen. MFG. schalke 59

narzisse76 
Beitragsersteller
 29.04.2010, 08:56

Vielen Dank. Ich wollte auch bloß wissen, ob das Kindergeld evtl von der Mutter abgemeldet werden muss, da vom Jugendamt so lange nichts zu hören ist.Die Mutter ist nicht an das bereits gezahlte Kindergeld gegangen, sodass sie nichts zu befürchten hat.

Liebe Grüße

Handelt es sich um ein laufendes Verfahren und hat die Mutter Widerspruch eingelegt, so erhält sie das Kindergeld.

Hat die Mutter aber eingewilligt, so erhält das Heim das Kindergeld!

So pauschal kann man das nicht sagen. Auch bei vollstationärer Unterbringung kann die Mutter weiterhin einen Kindergeldanspruch haben, wenn sie Aufwendungen für das Kind hat. Dies hat der Bundesfinanzhof in letzter Zeit immer wieder bestätigt.

Hier ein paar Infos: http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/info-abzweigung-kindergeld-2009.pdf

Sollten die monatlichen Aufwendungen nicht den vollen Kindergeldbetrag erreichen, dann wird der überschießende Betrag ans Jugendamt abgezweigt.

Du wirst irgendwann ein Schreiben bekommen, zwecks einer Nachzahlung, wenn Du die Gelder für Dich behalten hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, sie hat keinen anspruch mehr