Wie sind die Berechnungsgrundlagen von Festgehalt plus Provision?
Hallo liebe Gemeinschaft, ich brauche euer geballtes Wissen….
Als Zahntechniker in einem Praxislabor (mehrere Behandler) soll ich ein Festgehalt plus Provision bekommen. Ausgezahlt wird Monatlich.
Angenommen das Festgehalt beträgt 3000 € plus eine Provision von 10 %. Das dreifache meines Gehalts dient als Start für die Provision – allerdings sollen die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zahlt, noch dazugerechnet werden ?!? Also 9000 sollte ich umsetzen, dazu kommen noch die Lohnnebenkosten vom Ag, macht dann etwa 9650 € und von allem darüber hinaus 10%........
Und diese Berechnungen sollen angeblich von der Innung kommen ?
Mal abgesehen davon, dass ich persönlich 10 % für zu wenig halte, aber was haben die Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber damit zu tun ? ist das rechtens ?
Habe bislang noch nichts Relevantes darüber im Netzt finden können.
1 Antwort
Solange wie das Festgehalt die Mindestlohnregelung einhält, bzw dem Tariflohn entspricht (sofern es für diesen Beruf einen Tarifvertrag gibt, und der Betrieb daran gebunden ist) könnt ihr doch als Provision vereinbaren was ihr wollt. Da ist dann doch nur die Frage, was in anderen Betrieben (die keine Provision zahlen) als Festgehalt gezahlt wird, und ob Du dir sicher bist soviel Umsatz zu schaffen, das sich die vorgeschlagene Variante lohnt.
Genau, alles ist frei verhandelbar. Aber irgendeine Rechengrundlage muß es ja geben. Aus Arbeitgebersicht kann die Rechnung doch nur so aussehen: Du bekommst ein Festgehalt von brutto € 3000,00. Dazu kommt der Arbeitgeberanteil von geschätzt nochmal € 1000,00. (€ 650,00 erscheint mir zu wenig) Das sind also Kosten in Höhe von € 4000,00 monatlich, bzw € 48000,00 im Jahr. Dann machst Du mindestens 1 Monat Urlaub im Jahr. Da das Geld was Du in diesem Monat kostet ja auch irgendwann verdient werden muß, kostest Du in unserem Beispiel als nicht € 4000,00 monatlich, sondern € 4363,00. Und wenn Du noch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld bekommst, ist es natürlich noch mehr. In unserem Beispiel ist es nun offensichtlich so, daß dein Arbeitgeber bei einem durch dich getätigten Umsatz von € 9650,00 die Kosten die Du verursachst wieder einspielt, und dir von allem was darüber hinausgeht 10% zahlt.
Nun rechne andersherum: Wenn er bei € 9650,00 Umsatz € 4350,00 einspielt, sind das etwa 45% Rohgewinn vom Umsatz. Wenn er dir nun 10% anbietet, bleiben 35% für ihn. Hört sich für mich nachverhandlungsfähig an.
Es gibt keine Tarifverträge für diesen Beruf.
Was mich halt extrem stört sind die vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohnnebenkosten, die mir in dieser Berechnung angelastet werden sollen. Alles unter dem Deckmantel - das ist immer so, und die Innung hat das so gesagt ! Nun will ich einfach nur wissen ob das die Regel ist. Meines Wissens ist doch alles frei verhandelbar.