Ex-Arbeitgeber fordert nach 6 Monaten Saldo vom Verrechnungskonto ein

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Fragestellung in einem schwierigen Umfeld. Denn es sind diverse Details zu beachten die wir hier nicht im einzelnen aufführen können. Ist dann eher eine Anwaltssache. Ist aber häufig was Du hier schilderst:

Generell kannst Du aber folgendes anbringen: Der ehemalige Arbeitgeber muss Dir die Möglichkeit gegeben haben mögliche Storni auch abzufangen. D.h. er muss Dir die Stornoankündigungen etc. auch zur Verfügung gestellt haben, auch dann wenn Du nicht mehr selbst den Kunden betreust. Aber so hättest Du die Chance zwischen Kunden und VU den Sachverhalt darzulegen. Wenn Du diese Informationen nicht erhalten hast, ist auch bspw. per Post die pure Auflistung von Salden für Dich ja wertlos, sprich lässt keine Reaktionen zu.

Genau diese Detailinformationen wird Dir das VU aber vermutlich nicht gegeben haben.

Verweigere also die Zahlung vorbehaltlich. und fordere eine detaillierte Aufstellung an, inklusive der Einzelfallhistorie. Dies wird das VU vermutlich gar nicht leisten können und wenn dann vermutlich nicht wirtschaftlich vertretbar.

Uns selbst wenn, muss man Dir ja die Möglichkeit der Stornobekämpfung einräumen, was aber in der Praxis kaum noch möglich wäre. Insofern ist es sehr unwahrscheinlich das Du zahlen musst. Um längeren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, solltest du nach dem 1.,2. Schriftwechsel entgegenkommend vorschlagen einmalig für alle bisherigen und möglichen folgenden Fälle pauschal einen Betrag von bspw. 100, 150 Euro zu zahlen womit dann dauerhaft sämtliche Ansprüche erlöschen. Das würde auch juristisch gut kommen und der Fall dürfte damit positiv für Dich erledigt sein.

wenn du ein Fixum bekommen hast, das du ins Verdienen bringen musst, also eine Art Vorschuss musst du, nachdem du eine Auflistung der Provisionen, die du durch deine Verträge erhalten hast, die Differenz zurück zahlen. Es kann auch sein, dass du noch viel später gezahlte Provis zurück zahlen musst, wenn der Kunde den Vertrag kündigt. Lass mich raten OVB?

Sushador85 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 12:16

Also ich musste mein Festgehalt nicht ins Verdienen bringen, sondern ein Minussaldo aus dem ich bei erfolg provisionen erhalten hätte ! Mein Festgehalt blieb davon unberührt. Ich habe also keine Provisionen erhalten, diese wurden lediglich dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Nein es war ein anderes Unternehmen.

Danke schonmal.

Die Übersicht steht Dir in jedem Fall zu und nicht nur eine Übersicht sondern eine vollständige Abrechnung Deiner Provisionen, Stornoreserven, bzw. Forderungen aus Vertragsstornierungen u.s.w. . Diese Abrechnung solltest Du in jedem Fall einfordern bevor Du zahlst. Andererseits ist es schon so, dass die Gesellschaften zuviel gezahlte Provisionen zurückfordern können und das in der Regel auch tun. Ich habe damals alle Abschlüsse und Provisionen aufgelistet und konnte so recht schnell überprüfeen ob die Fordrungen o.k. waren.

Detlef32  02.02.2013, 13:56

Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Aber auch wenn nicht ein Gespräch mit einem Anwalt nachdem Du eine Abrechnung erhalten hast die Du nachvollziehen kannst ist sinnvoll.

Und für alle die mitlesen: Eine Rechtsschutzversicherung ist für jeden Arbeitnehmer, Autofahrer und Mieter dringend zu empfehlen

Üblich ist, dass Neueinsteiger im Beruf entweder nach einem halben Jahr aussteigen, OHNE dass ein Negativ-Saldo ausgeglichen werden muss, oder sie erhalten einen Vertragszusatz, dass das Fixum weiter aufrecht erhalten wird, dann aber zu einem Debet-Saldo aufläuft. Zusätzlich besteht natürlich noch die Storno-Haftung.

Selbstverständlich steht dir eine ordnungsgemäße Abrechnung deines Provisionskontos zu.

Sushador85 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 12:45

Also es wurden während meiner Zeit, keine weiteren Vertragsinhalte neu geschlossen, oder zusätzlichen geschlossen.

In den vom Ex-Arbeitgeber angegeben Ziffern der Vertraglichen Bedingungen, finde ich auch nirgendwo meine Verpflichtung zur Zahlung dieser Beiträge.

Trotzdem droht er mir mit rechtlichen Schritten.

Wenn er es dir nicht durch Belege nachweisen kann, wie sich der Betrag zusammen setzt, dann ist es fraglich, ob er das Geld überhaupt einfordern darf. Zu dem währe es gut, wenn du ihm im Gegenzug eine Kostenaufstellung vorlegst, welchen Mehraufwand du hattest. Kann gut sein, dass er dich nur abzoggen will.

Sushador85 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 12:22

Also durch das Angestellten Verhältnis kann ich glaube ich keinen Mehraufwand geltend machen. Aber ich habe keine Belege über angebliche Negativprovisionen seit meinem Ausccheiden aus dem Unternehmen vor über 6 Monaten.