Wie sieht das aus mit dem Bekleidungsgeld für Pflegekinder?
Eine andere Frage brachte mich gerade darauf. Wenn ich ein Pflegekind hätte und dieses erhielte, sagen wir mal 50 Euro Bekleidungsgeld vom Amt, wäre ich verpflichtet, diese 50 Euro wirklich nur für Kleidung auszugeben bzw. wenn das Kind mal nichts braucht anzusparen? Oder bestünde auch zum Beispiel die Möglichkeit, dem Kind nur 30 Euro für Kleidung zukommen zu lassen und ihm vom Restgeld etwa alle zwei Wochen eine Reitstunde zu spendieren?
4 Antworten
Für gewöhnlich bekommt eine Pflegefamilie Pflegegeld für das Pflegekind. Genau wie eine Unterhaltszahlung ist diese nicht zweckgebunden.
Du kannst also davon kaufen, was du möchtest (natürlich für das Kind!).
Ansparen sollte man niemals für das Pflegekind, jedenfalls nicht auf dessen Namen, denn das Vermögen eines Pflegekindes gehört demjenigen, der die Vermögensvorsorge innehat (also entweder der Amtspfleger, der dieses Geld einkassieren wird als Beteiligung des Kindes zur Unterbringung; oder eben die leiblichen Eltern.)
In Wohngruppen ist es Pflicht das Geld für den genannten Zweck zu nutzen. Das muss dem Jugendamt regelmäßig durch Kassenbelege nachgewiesen werden.
Ich denke in einer Pflegefamilie könnte es ähnlich sein, wenn es dort Zweckgebundene Gelder gibt. Es könnte aber auch sein, dass der Pflegefamilie das Geld nicht für einen bestimmten Zweck ausgezahlt wird, dann ginge das natürlich auch mit der Reitstunde.
Das ist von Amt zu Amt verschieden. Normalerweise muss man die Quittungen sammeln und dann einreichen, wenn die Summe von etwas über 200 Euro erreicht ist. Am Einfachsten ist es, die wirtschaftliche Jugendhilfe anzurufen, um zu erfahren, wie es gehandhabt wird. Dort erfährt man dann auch die Summe, welche im höchsten Fall gezahlt wird.
Zweckgebunden ! Ansparen ist okay, Reitstunde nicht.
Vom Ansparen für ein Pflegekind muss ich deutlich abraten, wenn die Vermögensvorsorge unklar ist.