Wie setzt man Grundgesetz Artikel 146 und 139 um?
3 Antworten
In Artikel 139 GG geht es um die Fortgeltung gesetzlicher Normen, die von den Bundesländern vor Inkrafttreten des Grundgesetz erlassen wurden.
Artikel 146 GG bietet eine Möglichkeit, die derzeitige Verfassung, nämlich das Grundgesetz, durch eine andere Verfassung zu ersetzen.
Fazit: Es gibt nichts umzusetzen.
Die Frage klingt so, als hättest Du Dich zu lange auf der Homepage von staatenlos.info rumgetrieben.
Wenn Du eine neue Verfassung willst, inwiefern soll die sich von unserer Bestehenden unterscheiden?
Klar, wer sich mit Reichsdeppen beschäftigt, kommt um die Krakeeler wie Rüdi, Wackeldackel, Käptn und Viola nicht vorbei.
ich war dort live bei ihm in wittenburg und er hat mich bzw uns kontrolliert wegen verdacht auf terrorismus, das war so geil
Nun, was du an Artikel 139 GG genau umsetzten willst kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Die Artikel regelt die Vorgeltung von besatzungsrechtlichen Vorschriften. Der Artikel ist dementsprechend bereits umgesetzt.
Da ich mal davon ausgehe, dass du hier auf Staatsleugnerthesen hinauswillst, will ich auf dieses fortgeltenden Besatzungsrecht noch etwas näher eingehen.
Der größte Teil der besatzungsrechtlichen Vorschriften wurde bereits 1955 und 1956 durch den Überleitungsvertrag, der die Gesetzgebungshoheit, über das Besatzungsrecht auf den Bundestag überträgt und die darauf folgenden Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben.
Lediglich bestimmte Gesetzte aus der Besatzungszeit, die als sogenanntes vorkonstitutionelles Recht unter der Gesetzgebungshoheit des Bundestages stehen, wurden quasi als gewöhnliche Bundesgesetze beibehalten.
Aus diesen Gesetzen ergeben sich keine Hoheitsrechte für die ehemaligen Besatzer, auch wenn das an verschiedenen Stellen immer wieder behauptet wird!
So zu Artikel 146 GG.
Dieser wird schlicht durch eine neue Verfassung umgesetzt. In der momentanen Situation in Deutschland kommt eigentlich nur der Bundestag als Verfassungsgeber in Frage.
Sollte das Land eines Tages in einen revolutionären Zustand kommen, so kann natürlich auch eine Nationalversammlung gewählt, oder ein anderer Weg zu Verfassungsgebung beschritten werden. Im Moment wird dieses aber weder von der Politik noch in der Gesamtgesellschaft diskutiert.
Wenn du eine neue Verfassung willst, musst du genügend Menschen davon überzeugen, dass wir eine neue brauchen. In der aktuellen Situation wird dies aber kaum möglich sein.
Nur zur Ergänzung: In Artikel 139 GG geht es nicht um von den Alliierten erlassene Normen, sondern um Gesetze der Bundesländer, die diese vor Inkrafttreten des GG erlassen haben.
cool kennst die auch?