Bundesverfassungsgericht abschaffen möglich?
Könnte der Staat rein theoretisch das Bundesverfassungsgericht einfach abschaffen so das sie keine ungemütlichen Urteile mehr fällen können? Weil weder in Artikel 1 noch in Artikel 20, noch in Artikel 76 abs. 3 steht was vom Bundesverfassungsgericht, die anderen Grundgesetze kann man ja ändern mit einer 2/3 mehrheit.
(ich weiß der Fall ist sehr theoretisch)
6 Antworten
In Artikel 20 ist eindeutig die Gewaltenteilung festgescrieben, dementsprechend wäre die vollständige Abschaffung nicht möglich.
Natürlich kann man Kompetenzen mit 2/3 Mehrheit reduzieren oder auch die Richterposten mit passenden Personen besetzen, das braucht aber zu viel Zeit für eine "Machtübernahme" einer Seite.
Natürlich stellt sich die Frage, wie das praktisch verhindert würde. Kann ein abgeschsfftes Gericht ein Urteil sprechen und dies verhindern und erkennt die Regierung das an?
Ich empfehle, da den Ungang der PiS in Polen mit dem Obersten Gericht anzusehen, dort gab es genau eine solche Situation.
Danke für deine Antwort
20 und 76 nicht , aber in 92,93,94
besonders 94, absatz 2
(2) 1 Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. 2 Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.
Ich bin auch der Meinung, dass es aus 20 und 93 eher abzuleiten ist. Deinen Vorschlag zu 94 (2) kann ich persönlich nicht folgen. Genau das stellt der FS ja in Frage mit 2/3-Mehrheit.
Ist das denn speziell geschützt (also so das man sie nicht mit einer 2/3 mehrheit ändern kann)? Weil ich habe gelesen das nur Art. 1, 20 und 79 abs. 3 speziell geschützt sind.
Also nach §20 (2), Satz 2 "... und der Rechtsprechung." wird es sicher nicht ganz einfach.
Nimmt man noch die §§ 92 und 93 (1), wird es noch schwieriger
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
mal schauen, was da die Juristen dazu sagen.
Die Regierung würde es nicht abschaffen wollen, sondern die Richter mit ihren Parteifreunden ersetzen wollen wie z.B Trump es macht.
Außerdem müsste der Bundesrat auch zustimmen. Das ist unmöglich. Wir haben da eine Mehrheit 💚
Schlag Dir das aus dem Kopf.
Das BverfG wurde bewußt geschaffen.
Es ist das Recht, da uns vor dem Chaos bewahrt.
Wird es nicht geben.
Für den Fall wenn stünde Artikel 20 GG zur Verfügung.
Können Sie eben nicht.
Das Chaos kommt, ob wir es wollen oder nicht.
Aber stelle dir mal vor eine Partei würde so viele stimmen erreichen das sie immer eine mehrheit haben, dann könnte sie niemand stoppen wenn sie die passenden Grundgesetze ändern würden