Wie seht ihr das Anzeig, Strafbarkeit, was tun?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die beiden Taten auf dem Flohmarkt stellen jeweils einen gemeinschaftlich begangenen Diebstahl dar (§§ 242, 25 Abs. 2 StGB).

Auch das Geschehen in der Umkleide stellt einen gemeinschaftlich begangenen Diebstahl nach den oben genannten Vorschriften dar - und zwar sowohl hinsichtlich der 5 Euro als auch hinsichtlich der Bankkarte; allerdings nicht hinsichtlich der mit der gestohlenen Karte bezahlten 50 Euro.

Hinsichtlich dieses Betrags dürfte jedoch ein Computerbetrug nach § 263a StGB vorliegen. Ein Betrug (§ 263 StGB) scheidet mangel Täuschung eines Menschen aus - es bleibt daher nur ein Computerbetrug übrig. Diesen hat dein Kumpel begangen; du könntest dich hier eventuell wegen Beihilfe zu dieser Straftat (§ 27 StGB) strafbar gemacht haben.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das tatsächlich passiert ist und du uns hier nicht nur irgendwelche Märchen auftischst.

SL1213  28.11.2019, 15:04

Hinsichtlich der Bankkarte (und dem darauffolgenden Computerbetrug) scheint mir der Vorsatz des Fragestellers zu fehlen.

Wenn der Sachverhalt so stimmt wie dargelegt, war nur verabredet dass sein Kumpel Geld aus der Brieftasche entwendet.

Wenn man keinen Eventualvorsatz annimmt, geht der Fragesteller hier straflos aus.

Sebastianruidig 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 13:53

Sind beide 14

Sebastianruidig 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 13:58
@Barbarosse

Bin aber erst letzte Woche 14 geworden, und zum Tatzeitpunkt war ich 13

Barbarosse  28.11.2019, 14:03
@Sebastianruidig

Sicher und der Sebastian ist hier im Forum als Mädel unterwegs.

Troll dich!

Solchen asozialen Jugendlichen wie Euch kann man eigentlich nur eines wünschen - möget ihr auf das passende Gegenüber treffen, der Euch dann den Allerwertesten nach Strich und Faden versohlt - und folgend unerkannt in der Menge entschwindet.

Außerdem ist zu wünschen, dass die Anzeige bei der Polizei Früchte trägt - ihr seid beide strafmündig - und bekommt dann hoffentlich eine erhebliche Anzahl an Sozialstunden aufgebrummt.

doch er hat seine Bankkarte geklaut,

ach; sag bloss der hatte seine Pin mit im Geldbeutel?

Diebstahl Betrug -

Sebastianruidig 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 13:55

Nein, aber ich weiß dass er trotzdem damit bezahlen konnte ohne Pin, nur eben diese 50 € und danach konnte er nicht mehr ,, abheben ''

peterobm  28.11.2019, 13:58
@Sebastianruidig

Automaten sind überwacht, damit haben Sie das Gesicht - und viell. deins auch gleich :))

Sebastianruidig 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 13:59
@peterobm

Er war nicht beim Automaten, er hat das zu Hause vom Computer, Geld ausgegeben mit der Karte

peterobm  28.11.2019, 14:06
@Sebastianruidig

dann ist seine IP bekannt

erzähl nur keine Märchen