Wie seht ihr das Anzeig, Strafbarkeit, was tun?
Mein Kumpel und ich waren auf dem Flohmarkt.
Er war auf Inlinern. Ich zu Fuß.
Ich sollte den Verkäufer ablenken, indem ich ihn etwas frage, und ihn ein bisschen in eine andere Richtung lenken. Dann hat er hat er den Laserpointer eingesteckt, und die nebenstehende alte Dame bemerkte das, die äußerte : ,, Unverschämtheit !! '' , und er raste davon. Der Verkäufer kam nicht mehr ihm her.
Ich tat so, als ob ich nichts mit der Sache zu tun habe und ihn auch nicht kenne.
Kommende Woche gingen wir wieder zusammen auf dem Flohmarkt, als er den Verkäufer ablenkte, steckte ich mehrere Batterien in meine Jackentasche.
Beide male wurden wir so gesehen nicht erwischt.
Regelmäßig gehe ich zum Tischtennis. Die vorherige Gruppe macht aber Handball. Wir waren schon etwas eher da, c.a. 20 Minuten. Wir beide standen in der Umkleide, und sahen ein Portmonnaie. Ich sollte draußen ,, Schmiere stehen '', während er das Geld aus dem Portemonnaie nimmt.
Es waren aber nur 5 € drin .. doch er hat seine Bankkarte geklaut, und mit seiner Bankkarte, in einem Online-Spiel Geld ausgegeben. 50 € - das ist das höchste, was man an Riot Points direkt kaufen kann ( League of Legends ). Dann wollte er wieder aufladen, doch aus Sicherheitsgrunden kann man nur 1 mal am Tag mit einer Bankkarte bezahlen.
Der Typ war jetzt wie ich erfuhr bei der Polizei und hat Anzeige gestellt ..
Was für Straftaten sind das, neben Diebstahl ? Also dass er mit seiner Bankkarte Geld abhebt ? Zählt das als Betrug ? Mit der Bankkarte hatte ich nichts zu tun ..
4 Antworten
Die beiden Taten auf dem Flohmarkt stellen jeweils einen gemeinschaftlich begangenen Diebstahl dar (§§ 242, 25 Abs. 2 StGB).
Auch das Geschehen in der Umkleide stellt einen gemeinschaftlich begangenen Diebstahl nach den oben genannten Vorschriften dar - und zwar sowohl hinsichtlich der 5 Euro als auch hinsichtlich der Bankkarte; allerdings nicht hinsichtlich der mit der gestohlenen Karte bezahlten 50 Euro.
Hinsichtlich dieses Betrags dürfte jedoch ein Computerbetrug nach § 263a StGB vorliegen. Ein Betrug (§ 263 StGB) scheidet mangel Täuschung eines Menschen aus - es bleibt daher nur ein Computerbetrug übrig. Diesen hat dein Kumpel begangen; du könntest dich hier eventuell wegen Beihilfe zu dieser Straftat (§ 27 StGB) strafbar gemacht haben.
Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das tatsächlich passiert ist und du uns hier nicht nur irgendwelche Märchen auftischst.
Hinsichtlich der Bankkarte (und dem darauffolgenden Computerbetrug) scheint mir der Vorsatz des Fragestellers zu fehlen.
Wenn der Sachverhalt so stimmt wie dargelegt, war nur verabredet dass sein Kumpel Geld aus der Brieftasche entwendet.
Wenn man keinen Eventualvorsatz annimmt, geht der Fragesteller hier straflos aus.
Bin aber erst letzte Woche 14 geworden, und zum Tatzeitpunkt war ich 13
Solchen asozialen Jugendlichen wie Euch kann man eigentlich nur eines wünschen - möget ihr auf das passende Gegenüber treffen, der Euch dann den Allerwertesten nach Strich und Faden versohlt - und folgend unerkannt in der Menge entschwindet.
Außerdem ist zu wünschen, dass die Anzeige bei der Polizei Früchte trägt - ihr seid beide strafmündig - und bekommt dann hoffentlich eine erhebliche Anzahl an Sozialstunden aufgebrummt.
doch er hat seine Bankkarte geklaut,
ach; sag bloss der hatte seine Pin mit im Geldbeutel?
Diebstahl Betrug -
Nein, aber ich weiß dass er trotzdem damit bezahlen konnte ohne Pin, nur eben diese 50 € und danach konnte er nicht mehr ,, abheben ''
Automaten sind überwacht, damit haben Sie das Gesicht - und viell. deins auch gleich :))
Er war nicht beim Automaten, er hat das zu Hause vom Computer, Geld ausgegeben mit der Karte
Sind beide 14