Wie schnell muss Vermieter defekte Rauchwarnmelder reparieren?
Hallo,
meine Rauchwarnmelder piepen seit 2 Tagen alle paar Sekunden. Ich wohne in einem Hochhaus und einige Nachbarn haben das selbe Problem. Habe die Hausverwaltung kontaktiert, welche sagte das eine Firma anfang letzter Woche hier war und etwas mit den Rauchwarnmeldern gemacht hat und das ihm seit dem mindestens 30 weitere Meldungen von Mietern bzgl. der piependen Rauchwarnmelder erreicht haben.
Da das Piepen wirklich alle paar Sekunden ist musste ich nun die Batterien aus den Rauchmeldern entfernen, um die Geräuschbelästigung zu stoppen. Dazu hat die Hausverwaltung auch angeraten, da man bei dem Lärm auch nicht schlafen kann.
An leeren Batterien liegt es nicht. Nun sagte die Hausverwaltung das sie hier nichts machen können außer die Firma über das Problem zu informieren und zu warten bis diese sich bei den Mietern melden.
Das bedeutet allerdings das die Rauchwarnmelder nicht aktiv sind, bis sich diese Firma - wann auch immer - dem Problem animmt. Aus Sicherheitsgründen wüsste ich daher gerne, ob ich nun auf unbestimmte Zeit warten muss oder ob ich darauf bestehen kann, das die Sache bspw. am kommenden Montag erledigt wird.
3 Antworten
kleine Ergänzung/Korrektur zu Dea2010:
- Die Wartung ist in den Bundesländern verschieden geregelt. Ich gehe davon aus, dass bei Euch die Rauchmelder geleast sind und damit auf die Mieter umlagefähig. Es gibt auch Bundesländer, in denen die Rauchmelderwartung Mietersache ist (!)
- Schriftliche Mangelanzeige an den Vermieter mit Kopie Hausverwaltung, in der aufgrund von u.U. "Gefahr im Verzug" zzgl. bekanntem Mangel eine Frist von 3-5 Tagen ausreichend ist. Da der Verwalter ja bereits informiert ist. hat er nach WEG eine ordnungsgemäße Verwaltung zu erbringen und da ist eine Aussage wie
" … Hausverwaltung das sie hier nichts machen können außer die Firma über das Problem zu informieren und zu warten bis diese sich bei den Mietern melden."
Unsinn. Ich würde meine Verwaltung als Vermieter mit der Information "motivieren". Also bringe das Deinem Vermieter auch zu Protokoll.
- Bei dem Schreiben natürlich wie immer den offiziellen Weg einhalten. Habt Ihr ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter, dann auch VORAB per Mail oder Telefon.
- Eine echte Nachfrist für die Ankündigung einer sog. Ersatzmaßnahme ist mittlerweile nicht mehr erforderlich, man muss nur dem Empfänger der Anzeige der Ersatzmaßnahme 1-2 Tage Reaktionszeit zur Erwiderung geben.
Bei 30 weiteren Meldungen ist da verm. ein Netzwerkproblem oder etwas in der Steuerungstechnik. Vor der ganzen Aktion oben würde ich aber erst persönlich bei dem Handwerker anrufen und nach dem Status fragen. In der Regel bekommt man dort relativ einfach Infos. Mit denen kann man die Lösung meist beschleunigen. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem die Verwaltung einfach nichts gemacht hat und selbst uns Eigentümer falsch informiert. Deswegen vorher "Nachforschungen anstellen" und das ggfs. in den Brief an den Vermieter gleich mit rein.
Schriftlich Abhilfe fordern, 10 Tage Frist setzen. Dann 2. Schreiben mit eienr nachfrist von 1 Woche und auch gleich rein schreiben, dass man, wenn wieder nix passiert, auf eigene rechnung einen handwerker beauftragt und dessen kosten dann von der Miete abzieht.
So einfach geht das.
.... da auch meine lieben Mieter ihre Kinder meist nicht mehr in das Handwerk lassen, beträgt bei uns die Wartezeit für Fachkräfte rd. 6 Monate, Tendenz steigend.