Hauskauf der Großeltern- was ist zu beachten?
Ich werde demnächst das Haus meiner Großeltern kaufen, meine Oma bleibt im Haus vorerst wohnen. Was muss ich bzgl. den fin. Interessen ihrer Kinder (3xOnkel) beachten? Haben die dort generell Mitspracherecht? Oder gar ansprüche auf einen gewissen Teil des Betrages? Was ist beim Notar zu beachten? LG
7 Antworten
Du musst gar nichts beachten. Wenn deine Oma als Eigentümerin mit diesem Verkauf ihre Erbschaft oder ein Teil hiervon vorab regeln möchte, ist dies eine Angelegenheit zwischen ihr und ihren Kindern. Hier kann es eine Rolle spielen, ob es eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Hauses und eures vereinbarten Kaufpreis gibt. Hast du Bedenken, dass die Oma keine 10 Jahre mehr lebt, könnten die Kinder durch Mitwirkung auf evtl Pflichteilergänzungsansprüche verzichten. Will sie das nicht ist es ein Kaufvertrag, wie mit einem Fremden.
Beim Notar ist zu beachten, dass du dir den Entwurf vorher genau durch liest und erst unterschreibst, wenn du alles verstanden hat. Ob es sonst noch was gibt, kann man erst beurteilen, wenn man den genauen Plan der Oma kennt.
Soll die Oma ein Wohnrecht erhalten und du willst noch einen Kredit aufnehmen, solltest du dies bei Verhandlungen mit der Bank erwähnen. Erschwert die Verhandlungen und verringert den Kreditrahmen.
Ein Mitspracherecht haben sie natürlich nicht, wenn das Haus deinen Großeltern gehört.
Wenn der Kauf auch vollentgeltlich ist, also keine gemischte Schenkung o.ä. vorliegt, können auch keine anderen Ansprüche (wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche) entstehen.
Hallo davedavids,
beachten musst du eher wenig - da deine Oma ja Eigentümerin ist.
Beim Notar musst du die Kosten bedenken die durch ihn anfallen. Nach der Finanzierung klärt ihr mit ihm die Vorstellung der Gewährleistung, Besitzübergang oder Übernahme bestehender Mietverhältnisse.
In einem weiteren Schritt prüft er das Grundbuch. Unter anderem um Eigentümerdaten und eingetragene Belastungen, beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld, festzustellen. Basierend auf diesen Informationen erstellt der Notar einen Entwurf des Kaufvertrags.Der Text ist weitesgehend hier rauskopiert: https://ratgeber.immowelt.de/kaufvertrag.html
Da steht eigentlich alles wichtige drin. Außerdem sind dort Dinge genannt, an die hätte ich so nie gedacht.
Hoffe es hilft dir was :)
Erst mal haben die nichts zu sagen.
(Solange die nicht mit im Grundbuch stehen etc)
Interessant wird es erst falls deine Großeltern innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben sollten.
Dann könnten die Erben evtl quer schießen. Wenn das Haus evtl zu weit unter Wert verkauft wurde.
Wenn das Haus deinen Großeltern gehört, sind die finanziellen Interessen deiner Onkel nicht relevant. Mitspracherecht haben die nur, wenn ihnen auch ein Teil des Hauses gehört.
Schwierig könnte es höchstens werden, wenn dir das Haus weit unter Wert verkauft wird.