Wie rechne ich mir aus bei 1.300 netto was ich bei 2 Kindern an Unterhalt zahlen muss ( aber nur für 1 was bei meiner ex lebt?

2 Antworten

Du musst für alle deine minderjährigen Kinder, die nicht bei dir selbst leben, Unterhalt an deren Mutter zahlen.

  • (Sollte eines der Kinder bereits volljährig sein, hätte es nur noch unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterhalt - dann sowohl von der Mutter als auch von dir jeweils anteilig.)

Die Höhe des Unterhaltes für ein minderjähriges Kind hängt von seinem Alter und deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (Durchschnitts-Netto abzüglich anrechenbarer Beträge) ab und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle". (http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/)

  • Dabei ist zu beachten, dass die DT zwischen "Bedarf" und "Zahlbetrag" unterscheidet: dir steht das Kindergeld zur Hälfte zu - diese Hälfte wird vom "Bedarf" des Kindes abgezogen und ergibt somit den "Zahlbetrag", der an die Mutter zu überweisen wäre...

Dir selbst muss ein "Selbstbehalt" von deinem Einkommen verbleiben (für deine eigenen Lebenshaltungskosten) - dieser beträgt momentan gegenüber minderjährigen Kindern 1080 Euro.

TygerLylly  05.10.2016, 16:41

Ob das Auswirkungen hat weiß ich nicht. Bei meiner Bekannten ist das auch so. Ihr Mann muss nun 15€ weniger Unterhalt durch die Geburt seiner Tochter zahlen. Rechnet sich also nicht wirklich

Klauspeter1980 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 15:32

Achso noch was , ich bin mit meiner jetzigen Frau ja verheiratet , hat da finanziell auch Auswirkung,? Da wir ja mehr Geld zusammen zur Verfügung haben.? 

Klauspeter1980 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 15:27

Wie soll ich mich jetzt nun verhalten da wir es ja außergerichtlich gemacht haben das ich 100€ jeden Monat überweise aber da sie nun mehr haben will weiß ich nicht was ich bzw wie ich mich verhalten soll. Wenn ich mehr hätte wurde ich mehr geben. 

DFgen  06.10.2016, 07:43
@Klauspeter1980

Solange Mutter 1 keinen "Titel" gegen dich hat, könnte sie theoretisch zwar keinen "festen Betrag" von dir einfordern..., allerdings hätte sie jederzeit die Möglichkeit, beim Jugendamt im Rahmen einer "Beistandschaft" einen Unterhaltstitel gegen dich ausstellen zu lassen....

Ihr könntet selbst eine "Neuberechnung" vornehmen und den Unterhalt für das ältere Kind entsprechend "anpassen", denn eigentlich ist der Anspruch dieses Kindes an dich mit seinem 6. Geburtstag gestiegen, da es der nächst höheren "Altersgruppe" angehört.

  • Nach "Düsseldorfer Tabelle" haben Kinder bis zum 6. Geburtstag derzeit Anspruch auf mindestens 240 Euro pro Monat, danach bis zum 12. Geburtstag auf 289 Euro und zwischen 12 und 17 Jahren 355 Euro....
  • Bei deinem Einkommen und kannst du diesem Kind (und schon garnicht beiden Kindern) den Mindestunterhalt zahlen, der ihnen eigentlich zustehen würde, ohne dadurch deinen "Selbstbehalt zu unterschreiten.

Eine Neuberechnung könnte in etwas so aussehen (nur Beispiel!):

  • Dein Einkommen (inklusive Weihnachtsgeld o.ä...) der letzen 12 Monate liegt bei  ~ 1300 Euro, wovon du pauschal 5% "berufsbedingte Ausgaben" (Fahrtkosten u.ä.) abziehen könntest; somit verbleibt ein "unterhaltsrelevantes Einkommen" von ~ 1235 Euro; nach Abzug des Selbstbehaltes (1080 Euro) stehen für Unterhalt insgesamt nur noch 155 Euro zur Verfügung.
  • Eigentlich müsstest du ja insgesamt 529 Euro an Unterhalt aufbringen (Kind 1: 289 , Kind 2: 240 ) - vom Gesamtunterhalt stünden dem älteren Kind also 54,6% und dem jüngeren Kind 45,4 % zu....
  • Genauso müsstest du den tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrag aufsplitten: das erste Kind erhält 54,6 % von den 155 Euro (~ 84,60 Euro) und für das zweite Kind bleiben noch 45,4 % (~ 70,40 Euro) übrig...

Theoretisch müsstet du an Mutter 1 zwar noch weniger zahlen als bisher...., aber du solltest überdenken, ob du Kind 1 nun wegen seines Halbgeschwisterchens noch weniger zugestehen möchtest...

Das Einkommen deiner jetzigen Ehefrau spielt keine Rolle, sie ist deinem älteren Kind nicht unterhaltspflichtig. Allerdings könnte dir aufgrund der Tatsache, dass sie selbst ein Einkommen erzielt, sog. Synergieeffekte ("Haushaltsersparnis") angerechnet werden und dein Selbstbehalt herabgesetzt werden - dazu wäre das Jugendamt (bei einer Beistandschaft) zwar nicht berechtigt, aber durch einen Gerichtsbeschluss könnte dies erwirkt werden....

Solange du dich mit der Mutter 1 selbst einigen kannst, solltest du diese Chance ergreifen...

Klauspeter1980 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 18:31
@DFgen

Hallo , danke für Ihre Mühe, heute habe ich vom Jugendamt ein Schreiben bekommen worin steht nach ihren Berechnungen  ( mein nettoverdienst 1239,64 , davon soll ich 297,00 an Kind 1 zahlen , da Haut doch was nicht hin , ich habe ein 2 Kind in meinem Haushalt und komme deutlich unter meinen Selbstbehalt, zudem werde ich aufgefordert mir neue Arbeit zu suchen. Was kann ich tun? LG 

DFgen  27.03.2017, 07:51
@Klauspeter1980

297 Euro ist der Mindestunterhalt, der einem Kind von 6-11 Jahren seit 2017 zusteht. 

Das Jugendamt selbst kann ohne deine "Einwilligung" keinen Titel ausstellen, durch den dein Selbstbehalt unterschritten wird, du musst diesen Titel also nicht unterschreiben. 

Allerdings könnte die Kindsmutter dann den Titel gerichtlich einfordern... und das Gericht könnte dir ein fiktives Einkommen anrechnen, falls du noch nicht Vollzeit arbeiten würdest.... oder ggf. auch deinen Selbstbehalt herabsetzen.... (das JA selbst ist dazu nicht berechtigt...)

Auch hätte das JA bei seiner Berechnung den Anspruch deines zweiten Kindes berücksichtigen müssen (- vorausgesetzt, du hast es entsprechend angegeben...), darauf solltest du ebenfalls verweisen....

DFgen  05.10.2016, 14:57

Habe gerade gelesen, dass du jetzt ein weiteres Kind hast...

Beide Kinder sind unterhaltsrechtlich "gleichgestellt", haben also beide einen "gleichwertigen" Unterhaltsanspruch an dich.

Da du bei 1300 Netto aber nicht in der Lage bist, beiden Kindern wenigstens den "Mindestunterhalt" zu zahlen, muss der zur Verfügung stehende Betrag (oberhalb des Selbstbehaltes) auf beide Kinder auffeteilt werden - nicht je zur Hälfte, sondern anteilig (prozentual) je nach "Altersstufe". Dem älteren Kind stünde hier also anteilig mehr zu als dem jüngeren Kind (s. "Düsseldorfer Tabelle"

TygerLylly  05.10.2016, 15:03
@DFgen

Theoretisch ist das so. Aber nur, wenn er von beiden Müttern getrennt ist. Da er mit Mutter2 noch zusammen ist und dort Unterhalt in Naturalien leistet, wird das anders gerechnet

DFgen  05.10.2016, 15:09
@TygerLylly

Er muss zwar an "Mutter Nr. 2" keinen Unterhalt überweisen, da er ja mit ihr in einem Haushalt lebt, aber der Unterhaltsbetrag als solcher, der dem zweiten Kind rechnerisch zusteht, wird auch so angerechnet und fließt in die gemeinsame "Haushaltskasse" von Mutter 2, Vater und Kind 2 ein....

Den anderen "Rechenbetrag" für das ältere Kind muss er dann tatsächlich an "Mutter 1" überweisen. (An dem bisherigen Betrag wird sich bei seinem Einkommen allerdings wohl nichts ändern...)

Wer sich keine Kinder leisten kann, soll auch keine zeugen, Du wusstest was Du verdienst, warum lässt Du das erste Kind von Dir im Regen stehen?

Es braucht das Geld zum leben. Ein zweites zeugen um sich vor der Verantwortung zu drücken oder wie?