Wie patentiere ich eigene Songs bzw. wie lasse ich sie patentieren?

5 Antworten

du kannst bei deinem song deine urheberrechte ganz einfach wahren. Gib dein werk einfach in einen umschlag und schicke ihn dir eingeschrieben selber. wenn du den brief bekommen hast darfst du ihn aber nicht öffnen. sollte es zu einem urheberrechtsstreit kommen, kann ein richter aufgrund des inhalts des umschlags und des poststempels feststellen wer der erste war und das jemand versucht hat dein werk zu stehlen. das ist die kostengünstigste variante überhaupt. das ist überhaupt in der branche der autoren und komponisten so üblich.

jasabia  12.03.2010, 11:06

Hilfreich ist es auch, wenn man sich nicht nur einen Tonträger, sondern auch die Noten bzw. die Partitur des Werkes schickt.

http://www.gema.de/

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.

Melde sie doch bei der GEMA an. Dann bekommst Du auch noch Geld, wenn Deine Songs öffentlich gespielt werden.

In Deutschland hast du als Komponist automatisch und ohne weiteres Zutun das Urheberrecht auf alle deine eigenen Werke. Das kann dir keiner nehmen, du kannst es auch nicht verkaufen; nur lizensieren.

Dazu ist kein auch Copyright-Vermerk (c) erforderlich - sowas gibt es in anderen Ländern und es ist schwächer als das Urheberrecht.

Sobald du also ein Stück Musik aufgenommen oder aufgeschrieben hast, ist es deins und wird vom Gesetzgeber per Urheberrecht geschützt.

ERGÄNZUNG: Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Die GEMA ist in solchen Fällen verpflichtet, eine neutrale Haltung einzunehmen und kann und darf keine gutachterlichen oder rechtsberatenden Stellungnahmen abgeben.

Beweisentscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition (bzw. der Veröffentlichung): das früher entstandene Musikwerk ist im Zweifel das zuerst geschaffene.

Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.

GEMA-Mitglieder schaffen durch die Anmeldung ihres Werks bei der GEMA ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres jeweiligen Werks, wobei jedoch über eine Indizwirkung hinaus der Anmeldung im Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft keine weitere Bedeutung zukommt. (Quelle: GEMA)

Gar nicht! Für Songs hat man das Urheberrecht. Das kostet nichts. Solltest du mal Geld damit verdienen kannst Du Dir zusätzliche Schutzmöglichkeiten überlegen. Jetzt ist das Geldverschwendung. (Patent geht ürigens so oder so nicht, da ein Lied ja keine technische Erfindung ist)