Spotify - als Musikverein veröffentlichen?
Hallo zusammen,
mein Musikverein ist daran interessiert, auf Spotify seine CDs zu veröffentlichen. Als Musikverein hat man ja gewöhnlich keine eigenen Songs...wie sieht das bei Blasmusik rechtlich aus? Dürfen wir Lieder, die wir nicht selbst geschrieben haben veröffentlichen (hauptsächlich Polkas & Märsche)?
Ich stelle mir das schwierig vor, aber nachdem viele anderen Vereine bereits ihre CDs online haben, muss es einen Weg geben.
Vielen Dank für eure Antworten!
1 Antwort
Das Nachspielen von Musik fällt grundsätzlich unter das Urheberrecht, sodass diese Veröffentlichung in den meisten Fällen nicht erlaubt ist (§ 15 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 2 Urheberrechtsgesetz).
Der Schutz durch das Urheberrecht entfällt bei Werken, deren Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist (§ 64 Urheberrechtsgesetz).
Es gibt grundsätzlich zwei Formen, wie diese Verwendung zustande kommt:
- Der Urheber hat den Künstlern ein Nutzungsrecht bzw. eine Lizenz zur Veröffentlichung gegeben, sodass das Cover bei Spotify erscheinen darf. In den meisten Fällen wird hierfür eine Gegenleistung verlangt.
- Das Urheberrecht wird ignoriert und beim Veröffentlichen auf Kulanz des Urhebers gehofft.
Nr. 1 ist legal, Nr. 2 nicht.