Darf ich Vocals aus einem bestehenden Song für meinen eigenen Song verwenden?
Hallo, da ich Musik produziere und mir aus einem aktuellen Song die Vocals sehr gefallen, wollte ich fragen ob ich die Vocals für meinen eigenen Song auch verwenden darf.
An meinem Song wär die Melodie, Geschwindigkeit, Rhythmus, Tonart etc. alles anders, bis auf die Vocals. Wobei ich die Vocals auch leicht geändert habe...die Tonlage (gepitcht) und Geschwindigkeit sind anders. Es wäre dann quasi ein Remix in einem anderen Genre mit dem selben Text.
In den Charts findet man ja auch oftmals neue Versionen/Remixe von älteren Liedern, bei denen die Urheber nicht mit eingebunden sind.
Vielen Dank im Vorraus
2 Antworten
Zu Hause darfst du alles machen. Aber nicht öffentlich, s. UrhG § 15 Allgemeines. Denn beim
- § 12 Veröffentlichungsrecht
- § 16 Vervielfältigungsrecht
- § 17 Verbreitungsrecht
- § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 20 Senderecht
greift meist UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Satz 1:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Eine Ausnahme steht in UrhG § 24 Freie Benutzung Absatz 1:
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Doch eine Ausnahme von der Ausnahme steht bereits in Absatz 2 ebenda:
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Zum Unterschied zwischen § 23 und § 24 lese mal da nach: Was ist eine freie Benutzung?
Dies gilt alles für das Urheberrecht des Komponisten. Dann gibt es noch den Arrangeur, und vor allem noch die Musiker und die Sänger. Für die gilt eigens der
Diese werden in D. meist durch die GEMA.de vertreten. Für eine reine Coverversion kann man sich dort eine Lizenz besorgen. Für größere Bearbeitungen und Umbauten muss man aber wohl die Urheber selbst um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nur, wenn Du dir davor die Erlaubnis einholst ...
Bei dem jeweiligen Rechteinhaber ... in der Regel also die Plattenfirma (Label).
Hier mal ein Beispiel-Link mit Infos von "Universal" (aka. "Universal Music Publishing Group, Germany"):
https://www.umusicpub.com/de/ContactUs/Bearbeitungen-und-Samples.aspx
Hoffe, dass Dir das weiterhilft ... alles Gute und viel Erfolg!
Und wo frage ich da am besten an?