Darf ich Vocals aus einem bestehenden Song für meinen eigenen Song verwenden?

2 Antworten

Zu Hause darfst du alles machen. Aber nicht öffentlich, s. UrhG § 15 Allgemeines. Denn beim

greift meist UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Satz 1:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Eine Ausnahme steht in UrhG § 24 Freie Benutzung Absatz 1:

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Doch eine Ausnahme von der Ausnahme steht bereits in Absatz 2 ebenda:

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Zum Unterschied zwischen § 23 und § 24 lese mal da nach: Was ist eine freie Benutzung?

Dies gilt alles für das Urheberrecht des Komponisten. Dann gibt es noch den Arrangeur, und vor allem noch die Musiker und die Sänger. Für die gilt eigens der

Diese werden in D. meist durch die GEMA.de vertreten. Für eine reine Coverversion kann man sich dort eine Lizenz besorgen. Für größere Bearbeitungen und Umbauten muss man aber wohl die Urheber selbst um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nur, wenn Du dir davor die Erlaubnis einholst ...

ChuckNorris0815 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 11:47

Und wo frage ich da am besten an?