wie oft staubsaugen am tag?
Hallo zusammen,
Ich habe eine frage. Ich habe vor ein paar Wochen einen Anruf von der Hausverwaltung (nicht persönlich vom Vermieter) erhalten, dass sich angeblich mehrere Mieter beschwert haben dass ich zu oft staubsauge. Was leider auch stimmt. Ich aber Ihr gesagt hatte dass das nicht wahr sein kann, da ich jeden Tag ausser Haus bin und nur 2x die woche staubsauge. Leider muss ich jeden tag staubsaugen da ich 2 Haustiere habe und die viele haare verlieren und überall Katzenstreu liegt. Ich möchte natürlich nicht egoistisch sein und auch an die Mieter denken, aber leider muss ich jeden tag für kurze 3 minuten staubsaugen da ich Allergiker bin(früh blüher, mittelblüher und spätblüher) und es sonst nicht aushalte! Nun habe ich im Internet gelesen, dass Gegen Staubsaugen, die Waschmaschine, Duschen oder normal spielende Kinder spricht nichts, auch nicht von Seiten der Gerichte. Wenn man sich an den ruhe Zeiten hält!! Auch Haushaltsmaschinen wie Staubsauger, Wasch- und Spülmaschine sowie Kaffeeautomaten und andere Geräte, die Geräusche verursachen, sind hinzu zu nehmen. Nun meinte die Mitarbeiterin von der Hausverwaltung wenn ich das nicht reduziere ich eine Kündigung erhalte! Was sagt Ihr denn dazu?
Grüsse Maja
5 Antworten
Unter den von dir beschriebenen Umständen ist es doch eigentlich normal, dass man öfter staubsaugt. Staubsaugen ist eh hinzunehmen und ich gehe nicht davon aus, dass deine Staubsauger die Lautstärke eines Rasenmähers hat.
da ich jeden Tag ausser Haus bin und nur 2x die woche staubsauge. Leider muss ich jeden tag staubsaugen
Warum hast du denn gelogen?
da ich 2 Haustiere habe und die viele haare verlieren und überall Katzenstreu liegt.
2 Katzen? Weiß der Vermieter davon und hast du die schriftliche Zustimmung?
Kauf dir einen neuen Staubsauger. Es gibt heutzutage welche die fast gar keinen Ton mehr von sich geben. Das wäre dann schon mal besser als wenn du eine alte Sirene benutzt.
Was ich zunächst nicht begreife: Wieso hält man sich als Allergikerin überhaupt Tiere, deren allergieauslösenden Haare man beseitigen will ?
Liegt eine Zustimmung des VM zur Katzenhaltung vor? Andernfalls dürfte man dir erst Recht kündigen :-O
Zur Frage: Grds. hast du schon Recht: Staubsaugen und Betrieb anderer Haushaltsgeräte außerhalb der Ruhezeiten und Nachtruhe, ggf. zu veränderten örtlichen Bestimmungen oder Regelungen einer Hausordnung ist zu dulden, sofern sie in Zimmerlautstärke vonstatten ginge.
Daher sollte man die Fenster und Türen dabei geschlossen halten, damit kein vermeidbarer Lärm aus der Wohnung dringt.
Nur: Zur Rücksichtnahme und Vermeidung ruhestörenden Lärm zählt eben auch, einen leisen Sauger mit max. 60 dB Betriebsgeräusch zu verwenden oder die Mietergemeinschaft darf andernfalls vom VM verlangen, dass diese Lärmelästigung unterbleibt, etwa, in dem du dann eben - zumal an Sonn- und Feiertagen, morgens um 7.15 Uhr oder nach 20 Uhr - der Staub anderweitig aufnimmst: swiffer, Mop, Kehrblech, Gummihandschuhe für Tierhaare u. dgl. :-O
Insofern würde ich die qualifizierte Abmahnung, die tatsächlich gem. § 543 III BGB nach Ankündigung zu fristloser Kündigung berechtigt, sehr ernst nehmen :-)
G imager761
Komme denen mit einem Lärmgutachten ansonsten würdest Du klagen.
Die müssen nachweisen, dass Deine Arbeiten definitiv zu laut sind. Da gibt es keine Höhrprobe sondern eine Messung.
Mit solchen Sprüchen solltest Du Dich nicht aus der Ruhe bringen lassen
Es ging hier nicht um Sonntags, Staubsaugen zu normalen Tageszeiten. Dann strebe doch mal einen Rechtsstreit an, ohne solch ein Gutachten. Mal sehen, wieviel Erfolg Du dann hast. Habe sowas schon durch und als gefordert wurde ein Gutachten vorzulegen, hat die generische Seite ganz schnell klein beigegeben. Ausser in den gesetzlichen Ruhezeiten und der Mittagsruhe, kann sie staubsaugen so oft sie will.
Ausser in den gesetzlichen Ruhezeiten und der Mittagsruhe, kann sie staubsaugen so oft sie will.
Nein, und durch Wiederholungen wird dein Rechtsirrtum nicht wahr :-)
Noch einmal: Rücksichtnahme ist eine Gebot. Vermeidung ruhestörenden Lärms, der aus der Wohnung dringt, Mieterpflicht. Und zwar zu jeder Zeit :-O
Demnach darf ein VM Beschwerden der Mietergemeinschaft zum Anlass nhemen, diese Belästigung künftig zu unterlassen oder widrigenfalls fristlos kündigen: § 543 III BGB ist da unmissverständlich eindeutig :-).
Dafür braucht er eine qaulifizierte Abmahnung, kein Lärmgutachten :-O
Bleib bei Deiner Meinung , Ende der Durchsage
Ich glaube du solltest deinen Nachbarn und der Verwaltung dein Problem erklären. Setz dich mit ihnen zusammen und schon könnte es einfacher werden. Es sind ja keine 5 an denen du staubsaugst. Am besten tust du dies aber nicht nachts oder sehr früh morgens, denn sonst ist es aufdringlich. Erklär ihnen deine Allergie und ich rechne damit, dass sie verständnisvoll reagieren werden.
Unsinn: Wenn aus der Wohnung vermeidbarer Lärm dringt, ist das abzustellen oder man riskiert nach Abmahnung fristlose Kündigung, wenn man deinen Blödsinn "Mit solchen Sprüchen solltest Du Dich nicht aus der Ruhe bringen lassen" folgen würde :-O
Ich brauche als Beschwerdeführer keine Lärmgutachten, um sonntagfrüh einen Staubsauger im Treppenhaus hören zu können und diese Störung im Ortstermin durch den VM unter Küdigungsandrohung unterlassen zu verlangen :-O