Wie muss ein Verkäufer das Haus übergeben
Also wenn ich mir ein Haus kaufe und der Eigentümer alles ausräumt und auszieht, muss der das bestimmt verlassen. Also weil mir mal jemand sagte das bei einer Mietwohnung die Räume gestrichen oder gar Tapeziert sein müssen.
gibts da was ?
7 Antworten
Ein Verkauf ist kein Mieterwechsel.Da gilt das, was vor dem Verkauf vertraglich vereinbart wurde. Eher unwarscheinlich, das im Kaufvertrag so etwas vereinbart wird.
so wie es im Kaufvertrag vereinbart ist.
Im Mietvertrag einer Wohnung steht ja drin, wie die Wohnung verlassen werden muss. Beim Kaufen sieht die Sache aber anders aus.
Wenn Du ein Eigentum erwirbst, dann muss im Kaufvertrag das festgehalten werden, obd as Haus besenrein oder so übergeben wird. Aber ich denke mal das wird eher nicht dort vermerkt sein. Also musst Du es so nehmen, wie Du es bekommen hast.
Nur wenn was defekt wäre, was bei der Besichtigung auch unter Zeugen noch funktioniert hat, wäre die Sachlage vielleicht anders. Dann könntest Du vielleicht auf eine Wiederherstellung des besichtigten Zustands drängen. Aber normalerweise wird beim Auszug aus einem Eigentum nicht tapeziert.
Bin aber kein Rechtanwalt, daher nur unter Vorbehalt.
Hier ist schon alles gesagt, wie besichtigt, so gekauft. Aber Achtung, ein Pferdefuß ist dabei, Kauf bricht nicht Miete. Sollte Ein Mieter im Hause sein, kann nur das Prozedere auf Kündigung für Eigenbedarf erfolgen. Andere Kompromisse dafür gibt es nicht, ansonsten werden noch entsprechende Ablösesummen fällig.
Hallo, nach einem Haus - oder Wohnungskauf muss die Immobilie "Besenrein" übergeben werden. Werden Möbel oder sonstigen Gegenstände hinterlassen kann man dem Verkäufer die Beseitigung in Rechnung stellen. Alles andere muss im Notarvertrag schriftlich hinterlegt werden. Wand und Bodenbelege sind natürlich so zu übernehmen wie die Immobilie besichtigt wurde.