Kommt es bei der Reihenfolge in der Bilanz auch auf den Wert an im Anlagevermögen (Bilanz)?
Ich dachte bisher immer das in der Bilanz von der Reihenfolge her Fuhrpark vor Ladenausstattung kommt. So habe ich es auch schon in etlichen Lösungen gesehen. Jetzt habe ich aber in einer Lösung genau andersherum gesehen. Das einzige was mir auffällt woran es liegen könnte, sehe ich im Wert: Ladenausstattung mit 175 000 € und Fuhrpark mit 10.000 €. Liegt es daran, dass hier Ladenausstattung zuerst kommt, da es so einen hohen Wert hat? Oder liegt hier ein Fehler vor? Gibt es eine festgeschriebene Reihenfolge an die man sich halten muss?
3 Antworten
Kriterium für die Reihenfolge auf der Aktivseite ist die Liquidität. Im Allgemeinen ist die Ladeneinrichtung "längerlebig" als die der Fuhrpark. Ein Auto wird schneller abgeschrieben. Abschreibungen sind Kosten, die über die Preise zu Geld gemacht werden. Insofern spricht einiges dafür, dass Ladeneinrichtung vor Fuhrpark rangiert.
In einem Großhandelskontenrahmen, den ich eingesehen habe, ist es auch so.
Ich habe Dich wohl schon bei anderer Gelegenheit auf § 266 HGB hingewiesen.
Das ist nämlich die Vorschrift über die Gliederung der Bilanz.
In welcher Reihenfolge steht es denn deiner Meinung nach in § 266 BGB ?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe nämlich nicht BGB geschrieben sondern HGB.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung konnte ich im § 266 HGB finden, jedoch nicht den Fuhrpark...Weiß deswegen noch immer nicht die Reihenfolge...
Soweit ich weiß findet die Art der Sortierung nach der Möglichkeit statt, wie schnell man die Positionen wieder zu Geld (Bargeld) machen kann.
Danke für den Hinweis. Ich finde es jedoch sehr schwierig aus dem § 266 die Reihenfolge herauszulesen, da Fuhrpark nicht explizit gelistet ist.