Wie lange werden erhobene Personendaten bei erstmaligem versehentlichen "Schwarzfahren" gespeichert?

3 Antworten

Schwarzfahren ist eine Straftat nach Paragraph 265a StGB "Erschleichung von Leistungen" Der Gesetzestext unterscheidet nich zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Somit gibt es auch kein "versehentliches" Schwarzfahren auch wenn sich das in deinen Augen so darstellt. Die 40€ Zahlung hat nichts mit der bevorstehenden Strafe durch den Strafrichter zu tun sondern sind ein auf zivilrechtlicher Rechtsgrundlage gefordetes erhöhtes Beförderungsentgelt. Die strafrechtliche Würdigung kann mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freigeitsstrafe geschehen.

Unter Umständen 10 Jahre. Es ist mit dem erhöhten Beförderungsentgelt ein Geschäftsvorfall entstanden, dessen Einnahmen gebucht werden müssen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt bei Einnahmen 10 Jahre. Das Ministerium für Finanzen hat am 1.1.2017 die GOBD verschärft, d.h. alle Geschäftsvorfälle die digital erhoben wurden, müssen auch digital, originär gespeichert werden.

Es stellt sich nur die Frage, ob die Buchung mit Personenbezug erfolgt, oder nicht.

Genutzt werden, dürfen die Daten allerdings nur mit berechtigtem Interesse der verantwortlichen Stelle. Dies liegt vor, da Wiederholungstäter ja irgendwann auch mal ein Strafverfahren erwartet.

Allerdings sollte man davon ausgehen, dass nach 2-3 Jahren, ohne erneuter Auffälligkeit, das Interesse der betroffenen Person überwiegt und die Daten dann gelöscht werden müssen. Allerdings nur aus der Liste der schwarzen Schafe, nicht aus der Buchhaltung.