Wie lange nach dem Tod werden Sparbücher "eingefroren"?

3 Antworten

Wer vor dem Tod eine Vollmacht hatte, darf auch nach dem Tod ans Konto. Wir hatten in der Familie so einen Fall, einer hatte eine Vollmacht, der Verstorbene hatte für drei Personen, eine davon derjenige mit Vollmacht, Sparkonten angelegt, die auch den Namen der Personen trugen. Nach dem Tod Gespräch mit Bankberater, Aussage an den Bevollmächtigten: Sie haben ja die Vollmacht, überweisen Sie die Sparbücher einfach auf die Konten derjenigen, die sie bekommen sollen. Lediglich der letzte Sparauszug musste dazu vorgelegt werden.

Wie es in anderen Fällen und ggf. bei größeren Geldbeträgen ist, weiß ich nicht.

PS

Warum sollten Konten denn 5 Jahre eingefroren werden bzw. was hätte es mit der 5-Jahres-Frist auf sich? Meines Wissens (bin da aber nicht sicher) kann vom Konto des Verstorbenen das Geld für seine Beerdigung abgehoben/ überwiesen werden. Das ist ja schon mal meist ein Betrag von mindestens 3000 €.

SiViHa72  08.04.2019, 10:38

Bei unseren 2 Banken hatte grad vor einigen Monaten selbst eine "Vollmacht über den Tod hinaus", bei Anwalt wie bei SK und ING hinterlegt, keinen Bestand sobald Nachlass bekannt war.

Da musste erst der Erbschein vorgelegt werden.

Tasha  08.04.2019, 10:46
@SiViHa72

Möglicherweise hängt das von der Summe und dem Testament ab? Bei uns gab es kein Testament und der Verstorbene hatte explizit vor dem Tod die Sache mit dem Bankberater schon besprochen gehabt. Im anderen Fall (Pflegefall) war es meines Wissens völlig unbürokratisch, da bekam das Kind auch die letzten drei Renten überwiesen und fertig. Möglicherweise aufgrund des geringen Betrags von unter 20.000 €? In beiden Fällen war kein offizielles Testament vorhanden und wurde auch von keinem nachgefragt.

Ohne dass der Nachlass geklärt ist, wird nie jemand daran kommen. Sprich: erst wenn der Erbschein vorliegt, wird die Bank da irgendwas machen. Egal wie lange da jemand auf Zeit spielt.

Wir hatten das vor 20 Jahren mit Oma.. und jetzt grad als mein Vater verstarb.

Tasha  08.04.2019, 10:36

Ich hatte zwei Fälle in der Familie, in der eine Vollmacht vorlag, in beiden Fällen allerdings durch ein Kind des Verstorbenen. In einem Fall konnte das erwachsene Kind einach den Betrag (unter 20.000 €) auf sein Girokonto überweisen. Ggf. nach Vorlage der Strebeurkunde. Das geschah meines Wissens völlig unbürokratisch. Allerdings hatte das betreffende Kind den Verstorbenen auch ein paar Jahre vorher gepflegt und in dieser Zeit all seine Bankgeschäfte (vorwiegend Bezahlung von Pflegebedarf) geregelt.

Soweit ich weiß, darf nach dem Todesfall nur derjenige mit Erbschein über Konten verfügen.

LeChuck01  08.04.2019, 10:33

Sparbücher sind Inhaberpapiere.

Rein rechtlich gesehen...

SiViHa72  08.04.2019, 10:36
@LeChuck01

Rein rechtlich gesehen ann niemand einfach so über das Sparbuch verfügen, eigtl. jede Bank will erst Klärung durch Nachlass melden und dann Erbschein vorlegen.

LeChuck01  08.04.2019, 10:38
@SiViHa72

Das ist so nicht richtig.

Dabei handelt es sich um die übliche Verfahrensweise der Banken, rechtlich gesehen hat aber der Besitzer der Sparbücher alle Rechte.

Das ist ja die Krux bei der Sache.

Aber wie gesagt, rein rechtlich gesehen.

Das ist dann der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.