Wie lange muss man Lohnabrechnungen aufbewahren?Braucht man die für die Rente?
Oder sind die Daten bei den zuständigen Behörden gespeichert? Ich muss auch sagen, dass meine ersten Lohnabrechnungen gar nicht mehr lesbar sind. Die sind schon ausgeblichen.
6 Antworten
Als Personaler empfehle ich dir, deine Lohnabrechungen so aufzubewahren, dass du die gesetzlichen Fristen aus Lohnforderungen immer noch wahrnehmen kannst (etwas anderes gilt, wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und einen Tarifvertrag anwendet, da gibt es kürzere Fristen für Forderungen). Also volle 3 Kalenderjahre empfehle ich, dass ist die normale Frist aus Lohnforderungen. In 2011 also noch die Jahre 2008 bis 2010.
Viel wichtiger ist aber die sog. DEÜV-Meldung, die du ein mal im Jahr (in der Regel nach der Märzabrechnung) bekommst. Auf diesem Beleg wird nachgewiesen, was dein Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet hat. Diese Belege lege gut weg, sie können später mal im Rahmen einer Kontenklärung deines Versichertenkontos bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rolle spielen, wenn die Datenübertragung mal verrückt gespielt hat. Das gibt es heutzutage nur noch extrem selten, aber leider ist das noch nicht 100 % ig unmöglich.
Wenn du einen "guten" Arbeitgeber hast, dann wird seine Personalstelle das mind. 30 Jahre aufbewahren. Wir bewahren solche Unterlagen so lange auf, bis der Mitarbeiter Rentner ist, womöglich also 40 Jahre und mehr.
Genau genommen genügt es, sie aufzuheben, bis die Rentenversicherungsbehörde deinen beruflichen Werdegang bestätigt hat. Aber man weiß nie, Behörden können sich irren, Gesetzte ändern sich, Regierungen wechseln, vielleicht gibt es auch in Deutschland mal eine Revolution und wir bekommen eine neue Staatsform. Ich würde die Zettel aufheben, bis du wirklich Altersrentner bist und deine ersten Rentenzahlungen erhalten hast. Und die restlichen Jahre kannst du sie dann auch noch aufbewahren.
Am Ende des Jahres bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über entrichtet Beiträge. Diese solltest du aufbewahren, bis du von der RV einen Versicherungsverluf zur Kontenklärung erhalten hast. Wenn du diese Bescheinigung nicht bekommst, solltest du bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob die Beiträge ordnungsgemäß gemeldet wurden.
Hallo
nein, die musst du nicht aufheben. Deine Daten werden bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert. Nur die Zettel für die Sozialversicherung solltest du aufheben. Das ist aber pro Jahr meistens nur 1 Zettel.
Grüssle
Ich würde die so ca. 2-3 Jahre aufbewahren. Für die Rente brauchst du die nicht, da alles beim Rententräger gespeichert ist