Wann muss Lohnabrechnung gestellt werden?

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Rechtlich sieht es abrechnungstechnisch so aus: Geregelt ist die Abrechnung des Arbeitsentgelts in § 108 der Gewerbeordnung. Dieser Paragraph gilt aber nicht nur für Gewerbetreibende, sondern für alle Arbeitgeber.

Danach hat Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abrechnung immer dann zu erteilen, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.

Falls Sie also jeden Monat das Gleiche verdienen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen monatlich keine Abrechnung ausstellen.

Falls Sie eine Abrechnung erhalten, muss diese schriftlich erfolgen und zeitgleich mit der Zahlung Ihres Lohns.

Sie muss Angaben enthalten über

Abrechnungszeitraum,
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts,
Art und Höhe der Zuschläge,
Zulagen,
sonstige Vergütungen,
Art und Höhe der Abzüge,
Abschlagszahlungen und
Vorschüsse.

Außerdem hat Ihr Arbeitgeber nach der Entgeltbescheinigungsverordnung weitere Angaben, wie den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers, Ihre Steueridentifikationsnummer, die Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge zu machen.

ichhierundda  12.10.2012, 15:12

Danke. dann mal los und ran an den AG

Am Lohnabrechnungstag.Das kann der erste sein,oder der 15 des Monats.

John1212 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 10:56

hi, und was ist hierfür die gesetzgrundlage? Mein AG gibt mir immer noch nicht die Abrechnung, Am 02.10. war das Geld allerdings schon da

allgemeins vertragsrecht bildet den rahmen

dein arbeitsvertrag den spezialfall

lex specialis derogat legi generali

Spätestens am tag der Lohnzahlung, meits der letzte tag des monats.

John1212 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 10:52

hi, und was ist hierfür die gesetzgrundlage? Mein AG gibt mir immer noch nicht die Abrechnung, Am 02.10. war das Geld allerdings schon da