Wie lange muss man im Aufzug feststecken?
Hi, wenn man im Aufzug feststeckt ist das ja nach §823und §845, BGB Freiheitsentzug, aber gibt es eine Bestimmung o.Ä. wo festgelegt ist, wielange man min. im Aufzug feststecken muss? Klar, bei einem kurzen "Halt" von einigen Sekunden wirk das wohl nicht, aber wie ist das bei ca. 20 Minuten?
Und gibt es in dem Falle sowas wie Verjährung? Wenn ja ab wann gilt sie nach dem Ereignis?
Danke!
6 Antworten
Hi,
Ich habe deine Frage und deinen Text deutlich gelesen. Dabei habe ich immer noch nicht verstanden, wenn du in solchem Falle verklagen willst. Grundsätzlich hat ein Aufzug immer eine Nottaste, die du drücken musst, und dem verbundenen Personal die Anweisungen befolgen musst. Dabei ist das rausklettern verboten bzw. auch gefährlich. Wenn die Feuerwehr bescheid weiß, solltest du ab dem Punkt an rechnen, dass du erst in 20-70 Minuten gerettet werden kannst. An sich kommt die Feuerwehr schnell, doch dich zu retten kann dauern, und hat technische Gründe.
Das ist auch nur eine theoretische Frage, aber danke für die Antwort :)
wenn man im Aufzug feststeckt ist das ja nach §823und §845, BGB Freiheitsentzug
Da bist Du aber schon mal falsch gewickelt. §823 BGB lautet:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
Du müsstest also zumindest dem Aufzugsbesitzer / Hauseigentümer Fahrlässigkeit (z.B. durch signifikantes Überschreiten der Wartungsintervalle) nachweisen.
Mit anderen Worten: Der Aufzug blieb nicht auf Grund eines technischen Problems oder Stromausfall o.ä. stecken, sondern wegen einem Bedienfehler?
Das ist kein Freiheitsentzug :) Ein technischer Defekt / ein Stromausfall ist eine höhere Gewalt ohne jeglichen bösen Willen. Der Betreiber kann höchstens dafür belangt werden, dass er den Aufzug z.B. nicht ordnungsgemäß gewartet hat. Auch kann der Betreiber nichts dafür, wenn die Rettung aus dem Fahrstuhl etwas länger dauert. Wenn man Aufzug fährt, geht man halt das Risiko ein, vielleicht stecken zu bleiben.
Sorry, aber ich hab ein Praktikum beim Anwalt gemacht, da kam genau so ein Fall. Zudem kannst du das hier nochmal nachlesen: http://www.fh-ludwigsburg.de/dms/dateien/skuh_jan_2011.pdf!
EDIT: Hier geht es übrigens nicht um Freiheitsberaubung.
Bei modernen/modernisierten Aufzügen ist ein Notrufsystem vorgeschrieben hier ist den Vorschriften Genüge getan wenn die Personenbefreiung nach 20min "eingeleitet" wurde. D.h. der Befreier unterwegs ist, dies kann je nach Entfernung, Verkehr und Wetter auch noch seine Zeit dauern.
Allerdings gilt, man kann im Aufzug stecken bleiben jedoch weder abstürzen noch ersticken etc.
Schadenersatz für versäumte Zeit/Termine/Arbeit gibt es nicht das gibt es ja auch beim Verkehrsstau etc. nicht
Das hat nichts mit Freiheitsentzug zu tun, sondern einfach Pech gehabt ;)
Sorry, aber ich hab ein Praktikum beim Anwalt gemacht, da kam genau so ein Fall. Zudem kannst du das hier nochmal nachlesen: http://www.fh-ludwigsburg.de/dms/dateien/skuh_jan_2011.pdf!
EDIT: Hier geht es übrigens nicht um Freiheitsberaubung.
In dem Falle war der Hauseigentümer verpflichtet Instruktionen zu geben, wie man den Aufzug bedient (war kein normaler) und dies ist nicht passiert.