Wie lange muß man auf ein bestelltes Gerät warten?
Ich habe vor gut drei Wochen in einem Elektromarkt einen TV gekauft bzw. bestellt. Da das Gerät allerdings nicht vorrätig war, habe ich nur einen Teilbetrag angezahlt und man sagte mir, ich bekäme Bescheid, wenn das Gerät da wäre (Prognose etwa in 1 bis maximal 2 Wochen).
Nun warte ich aber wie gesagt schon seit über drei Wochen auf einen Anruf (einmal hab ich bisher selbst nachgefragt, aber wurde vertröstet).
Daher würde mich interessieren, wie lange man als Käufer eigentlich an diesen Kaufvertrag gebunden ist bzw. wie lange der Verkäufer Zeit hat, das Gerät zu beschaffen?
Mir erscheint es nämlich etwas seltsam, daß das so lange dauert. Oder ist das noch im normalen Rahmen?
6 Antworten
das hängt davon ab was denn vereinbart wurde. wenn kein termin vereinbart wurde kann der händler das da immer wieder mal rausschieben mit dfem liefern.
bei sowas sollte immer in der bestellung ein liefertermin vereinbart werden
dann solltest du den lieferanten da erst mal nachweislich in verzug setzen und ihm einen genauen termin setzen um den vertrag zu erfüllen
Rufe dort nochmal an und setze eine Frist. Wenn das Gerät nicht diese Woche geliefert wird, trete ich vom Kaufvertrag zurück - das darfst Du nämlich
lg Lilo
Berufe Dich auf deren Aussage, dass es max. 2 Wochen dauern würde und nun bereits 3 Wochen ins Land gegangen sind. Du kannst, wenn Du ein anderes Gerät günstig bekommen könntest, auch noch heute zurücktreten.
Ok, dazu muß ich nochmal nachschauen, ob das mit den zwei Wochen auch so in dem Beleg steht, den ich für meine Anzahlung erhalten habe. Ansonsten kann ich mich darauf nicht berufen, weil das nur eine mündliche Aussage war.
Wenn ich das Gerät dann anderswo günstiger finde, dann mache ich denen aber trotzdem Druck bzw. würde das Gerät dann nur zum selben Preis noch kaufen.
Der Liefertag ist verstrichen und das Paket wurde noch nicht abgeschickt?
Das wäre ja ein Paradies für Betrüger, wenn du unbegrenzte Lieferzeit hinnehmen müsstest. :-D
Ich würde es so machen:
Per Brief(!) Frist setzen:
"Ich fordere Sie hiermit auf, die bestellte Ware bis zum xx.yy.zzzz zu liefern. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werde ich vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung Ihrerseits zurücktreten und den bereits gezahlten Betrag von x Euro zurückfordern."
Das Datum ab dem Briefversand 14 Tage später datieren. Das ist mehr als genug Zeit für den Händler, das Paket abzuschicken, dass es noch rechtzeitig bei dir eintrifft.
Wenn der Zeitpunkt ebenfalls reaktionslos verstreicht, die Drohung umsetzen und dann woanders bestellen. :-D
Ein Kaufvertrag hat immer zwei Seiten:
- Du bezahlst die bestellte Ware
- Er liefert die bestellte Ware
Wer zuerst seine Pflicht erfüllt, hängt davon ab, wie des zustande gekommen ist bzw. was vereinbart worden ist.
Es haben sich beide(!) verbindlich ab den Vertrag zu halten oder er wird aufgehoben ;-). Der Verkäufer hält sich jedoch anscheinend nicht daran.
Wichtig ist, dass du das per Post machst und möglichst einen Nachweis darüber vorweisen kannst, dass du den Brief geschickt hast.
(bin kein Anwalt, kann sein, dass das geschriebene falsch ist)
Sehe ich ähnlich, nur geht es in meinem Fall nicht um eine Sendung, auf die ich warte, sondern um einen TV, den ich in einem Elektromarkt gekauft habe, aber der nicht vorrätig war.
Vereinbart war, daß ich angerufen werde, wenn er eingetroffen ist, sodass ich ihn dann abholen kann. Ein verbindliches Datum wurde mir nicht zugesichert, aber gesagt wurde mir, daß das Gerät in 1 bis 2 Wochen da sein müßte und man mich dann anrufen würde. Bisher warte ich auf diesen Anruf allerdings seit nunmehr drei Wochen vergeblich.
Billiger habe ich das Gerät sonst zwar nirgendwo gesehen und ich will ja auch kein anderes, aber interessant wäre auch die Frage, ob ich eine Preisminderung aufgrund der langen Wartezeit erreichen könnte.
Dann setze trotzdem die Frist.
Ich an deiner Stelle würde mein Geld zurück verlangen und versuchen über Amazon den Fernseher zu bekommen.
Dazu wüßte ich aber gerne, ob ich das nach drei Wochen rein rechtlich schon kann.
Wenn kein verbindlicher Zeitpunkt/Zeitraum genannt wurde, bis zu Unendlichkeit.
Du kannst aber dem Händler eine Frist setzen, diese aber nicht zu kurz. Ich denke, 10-14 Tage reichen aus mit dem Hinweis, dass du danach vom Kaufvertrag zurücktreten wirst.
PS: Bist du denn sicher, dass dein Wunschgerät woanders sofort lieferbar ist? Alternativ kannst du mit dem Händler ein vergleichbares Gerät vereinbaren.
Nein, da bin ich mir nicht sicher, weil ich da bisher noch nicht aktiv geworden bin. Aber da ich das mit der Frist nun weiß, werde ich nun auf jeden Fall irgendwas veranlassen.
Ja schon, aber irgendwann hat das Ganze auch ohne Termin eine Grenze. Man kann mich ja nicht ein halbes Jahr oder länger hinhalten.
Und diese offizielle Grenze, ab der man von einem Kaufvertrag bei Nichterfüllung wieder zurücktreten kann (auch wenn kein fester Termin vereinbart wurde), die wüßte ich eben gerne.
Feste Termine wird man in solchen Märkten auch schlecht bekommen, weil die ja auch von ihren Lieferanten abhängig sind.