Wie lange muss man an der Tankstelle warten?
Angenommen man tankt nachts und beim nachtschalter kommt kein Kassierer (vllt weil der grad eine rauchen ist oder so ) wie lange muss man rechtlich warten bis man weiterfahren darf ?
5 Antworten
3 Jahre, denn erst danach verjährt der Anspruch des Tankstellenkassierers auf die Zahlung der gelieferten Ware.
Aber im Ernst, länger als 10 Minuten geht keiner rauchen und auch nicht aufs Klo bei so einem Job. Wenn nach 15 Minuten keiner da ist würde ich zum Handy greifen und die Polizei informieren, möglich das dem Kassierer was passiert ist.
Durch das tanken, gehst du mit dem Tankstellenbetreiber einen Vertrag ein die getankte Menge Benzin zu einem bestimmten Preis abzunehmen. Nach dem tanken bist du natürlich verpflichtet zu bezahlen und dem Tankstellenbetreiber bzw. seinem Mitarbeiter die Bezahlung anzubieten (also zur Kasse zu gehen). Sollte dort niemand sein und nach einer gewissen Wartezeit niemand erscheinen, befindet sich der Mitarbeiter/Betreiber im Annahmeverzug (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug) und trägt selber das Risiko das Geld zu bekommen (§300BGB). Du solltest aufjedenfall versuchen auf dich durch rufen aufmerksam zu machen. Hast du lange genug gewartet, ist der Erhalt des Geldes zwar erst mal das Problem des Tankstellenbetreibers, aber er verliert nicht die Ansprüche auf den Betrag. Er kann natürlich keine Verzugszinsen oder Ähnliches geltend machen.
Wie lange du genau warten musst und was du tun musst um den Gläubiger (die Tankstelle) in Verzug zu setzen, kann man nicht genau sagen. Ich denke so 15 min sollten bei einer Tankstelle ausreichen, Urteile sind mir dazu aber nicht bekannt.
ein excellenter post!
was du allerdings möglicher weise nicht weisst und daher nicht berücksichtigt hast ist der umstand dass an sbtankstellen aufgrund der gewerbeordnung aufsichtspflicht herrscht weswegen alleine aus diesem grund rechtlich gesehen kein treibstoffbezug möglich sein DARF wenn kein personal anwesend ist!
alleine aus diesem grund ist eine wartezeit von 5 min schon sehr grosszügig bemessen da sie theoretisch exakt 0 min beträgt!
das ist der grund warum ich auf die holschuld verwiesen habe.
Solange, bis der Kassierer deinen Betrag verbucht hat. Tanken ohne zu zahlen nennt sich Tankbetrug. Ansonsten hättest du die Möglichkeit via Polizei feststellen zu lassen, das du getankt hast, nicht zahlen kannst, aber eben möchtest. Personalien usw. und das was nötig ist wie Betrag etc. würde dann die Polizei an den Tankstellenbetreiber weiterreichen.
Eben und damit gehst du irrig.
deine meinung in ehren ... aber sie muss mich nicht interessieren ... ;-)
meinst du ich würde dort übernachten weil vielleicht der kassier kollabiert ist und erst bei der ablöse gefunden wird?
§ 142 des Strafgesetzbuches (StGB) beschreibt deutlich was der Gesetzgeber von einem unerlaubten Entfernen von einem Unfallort hält. Ich spreche hier davon, das dieser Paragraph schon bei kleinsten Parkplatzdelikten zur Anwendung gelangt. Ist nicht nun gerade das Thema sondern eher ein Beispiel. Es geht nicht ums Übernachten, sondern daraum was der Gesetzgeber als angemessen erachtet und da sind deine 5 Minuten alles andere als angemessen. Ob dir das nun passt, gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. Und mit mir hat das rein gar nichts zu tun. Polizei rufen. Fertig. Wegfahren.
Wo ist denn hier der Unfall?
Lies noch mal was ich geschrieben habe..speziell den Satz "ist nun nicht das Thema, sondern eher ein Beispiel.."
Beiträge ohne Absätze lese ich i.d.R. nicht vollständig.
was der Gesetzgeber von einem unerlaubten Entfernen von einem Unfallort hält.
... ist hier -wie du selbst richtig erkannt hast- völlig uninteressant.
das entscheidende in diesem fall ist, dass der ANLAGENBETREIBER für die personalstellung verantwortlich ist und so kein personal für die bezahlung an einer SBtankstelle zur verfügung ist eine obliegenheitsverletzung des BETREIBERS vorliegt.
dazu kommt, dass nicht vollautomatisierte sbtankstellen einer aufsichtspflicht seitens der gewerbeordnung unterliegen und die anlage für den treibstoffbezug gesperrt sein müsste wenn das aufsichtsorgan -zugleich kassier- sich entfernt um zb. die toilette zu besuchen oder pause zu machen!
ist somit alles hier bloss blabla ... nichts weiter!
Sach mal...... Was ist das denn für eine Frage....? Du sitzt doch nicht in der Kneipe oder dem Restaurant, und wartest auf die Rechnung. Da is auch nix mit Zettel hinlegen oder sowas in der Art, und dann entspannt fröhlich weiterdüsen. Warten, Zahlen, Fahren, Aus die Maus. Und wenn da wirklich niemand sein sollte, und du da schon ne gefühlte Ewigkeit stehst, dann wird das Telefon gezückt, und die Polizei angerufen. Und ich garantiere dir das die kommen. Dann muss man abwaften was passiert. Abzischen ist jedenfalls nicht angesagt....... Das kommt nicht gut....
Abzischen ist jedenfalls nicht angesagt.......
doch - genau das ... oder lebst du hinterm mond?
in diesem fall liegt eine obliegenheitsverletzung des anlagenbeteibers vor die der kunde nicht zu verantworten hat - punkt.
da denke ich noch nicht mal im traum darüber nach noch telefonkosten und zeitaufwand in kauf zu nehemen.
sbtankstellen unterliegen der aufsichtspflicht und wenn sich das dafür gestellte personal vom aufsichtsplatz -in der regel hinter der kasse- entfernt ist die anlage VOR entfernen für treibstoffbezüge zu sperren.
Du magst ja mit diesem Obliegenheitskram und dem anderen Zeugs recht haben, allerdings würde ich persönlich trotzden erst die Cops holen. Vielleicht liegt der Tankfuzzi ja in irgeneiner Ecke. Weiß man's......? Wenn die Cops dann nach dem ganz Personaliengedöns meinen ich kann fahren, dann tue ich das auch erst einmal.
egal wie lange,du hast zu bezahlen!
stimmt ... ABER ... es kann auch eine holschuld entstehen wenn kein personal vorhanden ist!
Rechtsgrundlage?
ganz einfach - post lesen und verstehen ... den rest recherchieren!
sehe ich nicht ganz so -> siehe post!