Wie lange kann meine Ex den Hausrat nach der Scheidung einfordern?
Meine Ex und ich leben seit Anfang 2015 getrennt. Nun, Ende 2016, hatten wir den Termin zur mündlichen richterlichen Verkundung der Scheidung, wobei das Urteil in 6 Wochen rechtskräftig wird. Nebenbei führe ich mit der Anwältin meiner Ex Korrespondenz über die Aufteilung des noch verbliebenen Hausrates. Ich erhielt regelmäßig Drohungen, dass sie dahingehend den gerichtlichen Weg gehe, trotz dessen ich etwa 90% ihrer Forderungen nachgebe. Seit der Trennung kann ich weder mit dem Hausrat noch finanziell voll und ganz planen, weil ich nie weiß, ob ich nicht demnächst einen Großteil verlieren kann. Wie lange musst ich jetzt nach der Scheidung noch mit dieser Angst leben? Gibt es da eine Frist? Danke Euch!
2 Antworten
Warum hast Du das nicht bei der Scheidung direkt abklären lassen?
Hier fragst Du am besten Deinen Anwalt. Ich würde behaupten, dass hier die reguläre Verjährung gilt.
Aber ab wann die anfängt zu laufen im Falle einer Scheidung - das weiß dann ein Anwalt.
Die Scheidung an sich hat nichts mit der Aufteilung eures möglichen Zugewinns o. ä. zu tun....
Nur, wenn ihr euch darüber nicht selbst einig seid, müsstest ihr dazu auch noch Anwälte bemühen (was die ganzen Dinge dann auch noch entsprechend "teurer macht"....).
Solltet ihr keinen Extra-Ehevertrag abgeschlossen haben, so gelten die "normalen" Bedingungen einer Zugewinngemeinschaft, du kannst dir dann selbst "ausrechnen", was jedem nach der Scheidung zusteht...., dieses ggf. auflisten und dich mit der Ex außergerichtlich (ggf. notarieller Vertrag) einigen....