Tod: Hausrat bei 35jähriger WG?

5 Antworten

Es wäre sinnvoll jetzt zu klären, was mit dem Mietvertrag ist und wem welche Sachen gehören.

Wenn die Erbin dann nachweisen kann, dass der Herd und Fernseher ect. dem Erblasser gehört hat, dann kann sie die Sachen schon mitnehmen. Allerdings gibt Dinge, die zur Lebensführung notendi sind, die darf sie auch nicht einfach so mitnehmen.

Am besten wäre es tatsächlich, wenn dein Lebensgefährte jetzt ein Testament macht, in dem er klar sagt, wem was nach seinem Tod gehören soll. Dann kann er die Sachen aus der Wohnung, die ihm gehören alle dir hinterlassen und seiner Tochter einen bestimmten Geldbetrag oder eben etwas anderes. Auf jeden Fall hat sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Und das Testament ist auch in soweit wichtig, weil die Ehefrau auch erbberechtigt ist. Auch wenn sie seid über 35 Jahren getrennt leben.

Es ist so, ich bin geschieden aber lebe seit 35 Jahren mit meinem Lebensgefährten in wilder Ehe.

Sehr günstig - vor allem nicht nur in erb-, sondern auch und besonders in pflegerechtlicher Hinsicht.

Heißt er ist noch verheiratet.

Ach du meine Güte.

Ich frage mich, was eigentlich mit unserem Fernseher/Kühlschrank/Bildern passiert, wenn er stirbt?

Dann erben die Frau und seine Abkömmlinge respektive die weiteren ggfs. testamentarisch Bedachten. Warum man so etwas nicht längst geklärt hat, wenn man schon 35 Jahre zusammenleben soll, bleibt im Dunkeln.

Vererbt wird, was dem Erblasser zu Lebzeiten gehörte bzw. zuzurechnen war. Bitte sucht euch unverzüglich einen Anwalt für Erbrecht respektive Notar, der euch eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann, wie hier vorzugehen wäre, um Benachteiligungen des längerlebenden Partners zu vermeiden.

https://magazin.mein-erbe-tut-gutes.de/ratgeber/unverheiratete-patchwork-wer-erbt/

dann macht verträge, auflistungen genau darüber, wem was gehört mit kaufbelegen oder heiratet jetzt.

FordPrefect  09.05.2022, 15:31

Ich bezweifle stark, dass der Partner bereit ist, eine Scheidung auch nur in Betracht zu ziehen, wenn er das in den letzten 35 Jahren nicht getan hat. Was das wiederum über die Beziehung aussagt, bleibt mal dahingestellt.

Du lebst seit 35 Jahren mit einem immer noch verheirateten Mann zusammen? Erstaunlich.

Ihr müsst dringend einen Vertrag aufsetzen und alle von dir angesprochenen Sachen klären, ebenso muss er dich im Krankheitsfall bedenken.

Sie haben keinen Anspruch auf den Nachlaß des Verstorbenen und müßten den herausgeben, falls die Erben nicht verzichten.

Besonders prickelnd würde es für Sie, falls die Erben in den Mietvertrag anstelle des Verstorbenen nachrücken.