Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man zum Gewerbeamt geht und gleich dran kommt, ist es in 15 Minuten erledigt.

Der Durchschlag der Anmeldung ist der "Gewerbeschein".

Hotbird 
Beitragsersteller
 15.10.2011, 00:04

Nein, ich hab keinen Durchschlag bekommen. Statt dessen (da ich eine verlangt hab) eine Rechnung, auf der draufsteht dass ich ne Gewerbeanmeldung durchgeführt hab, mehr nicht.

Aber gut, mittlerweile kann ichs ja verstehen, dass das schon über ne Woche dauert. Ist ja schließlich n weiter Weg vom Rathaus zur Post und von der, zu mir nach Hause (ca. 700 meter). Und dass ich morgen, an dem einzigen möglichen Tag in der Woche zum Großhändler könnte ist ja auch wurst, schließlich kostet der Steuerberater ja dann am Ende des Jahres weniger.

Wieso aufregen? Hat ja auch nur knapp 4 Monate gedauert bis ich (und auch viele andere) meine Fahrprüfung wegen eines "EDV-Fehlers" seitens des Landratamts machen durfte.

Wie gut, dass Geld heutzutage keine Rolle spielt ;)

JoWaKu  15.10.2011, 23:05
@Hotbird

Statt dessen (da ich eine verlangt hab) eine Rechnung, auf der draufsteht dass ich ne Gewerbeanmeldung durchgeführt hab, mehr nicht.

Das müsste doch reichen, um die Gewerbeanmeldung nachzuweisen.

Haben sie denn gesagt, dass überhaupt noch etwas geschickt wird?

Ansonsten kommt nur ein Fragebogen vom Finanzamt.

Hotbird 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 22:19
@JoWaKu

Ja, sie sagten, nachdem der Chef (?) es unterschrieben hat, schicken sie es mit der Post zu. Ich denke nicht, dass das als Nachweis dienen kann, da dort nicht einmal die Art des Gewerbes drauf steht, geschweige denn Tätigkeitsfelder.

Wenn das am Mittwoch nicht da ist, gehe ich mal am Donnerstag vor der Schule hin und.. erkundige.. mich mal wo dieser Brief bleibt.

Das Finanzamt braucht etwa 2 Wochen, oder?

Danke vielmals für die Hilfe, freut mich sehr!

Hotbird 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 09:08
@JoWaKu

Danke, Perfekt! So kann ich pünktlich zu den Herbstferien anfangen. Mein "Gewerbeschein" ist heute mit der Post gekommen.

Nochmals, vielen Dank :-)

§ 15 Abs. 1 GewO sagt:

Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.

Diese Bestätigung ist der sogenannte "Gewerbeschein". Aber auch der berechtigt zu rein gar nix.

Hotbird 
Beitragsersteller
 13.10.2011, 22:00

Danke!

Tut sie das nicht? Einige Großhändler verlangen diese zum Beweis dass man auch Gewerblich einkauft. Wenn das zu garnigs berechtigt, wann kann ich dann davon ausgehen, dass ich das Zeug was ich beim Großhändler kaufe auch wieder loswerden kann? Verkaufen an sich kann ich erst nach dem ich meine Steuernummer erhalten habe, oder?

Aber einkaufen?

Ach, und wo ist der blöde "Hilfreichste Antwort" Button, den find ich nicht ^^