Kosmetikstudioeröffnung ( Kleingewerbe! ) Abgaben an HWK oder IHK?
Hallo liebe Gemeinde,
wer kann hier Licht ins Dunkle bringen? Zu diesem Thema habe ich sehr unterschiedliche Meinungen im Netz gefunden und möchte jetzt hier wissen was nun richtig ist! Ich möchte ein Kosmetikstudio ( Kleingewerbe ), keine Angestellte bei mir im Haus eröffnen.
Muss ich Abgaben an die HWK oder IHK zahlen?
Nach der Gewerbeanmeldung bekommt man anscheinend automatisch Post von der HWK und die wollen gleich Geld für den Eintritt bzw. Anmeldung sehen!
Ist das verpflichtend oder kann ich auch ohne HWK oder IHK Gewerbe betreiben? Falls nein, welche Kosten kommen hier auf mich zu und was ist die beste Variante für mich ?
Danke für eure guten Antworten!! :-)
Bid denne
Tauchfabi
3 Antworten
Hallo,
für Existenzgründer gilt § 113 HwO:
Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, sind für das Jahr der Anmeldung von der Entrichtung des Grundbeitrages und des Zusatzbeitrages, für das zweite und dritte Jahr von der Entrichtung der Hälfte des Grundbeitrages und vom Zusatzbeitrag und für das vierte Jahr von der Entrichtung des Zusatzbeitrages befreit, soweit deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.
Übrigens: Es gibt sogar Doppelmitgliedschaften/Beitragspflichten. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Handwerksunternehmen (z. B. ein Malerbetrieb) zusätzlich zur handwerklichen Tätigkeit Produkte verkauft (z. B. Farben und Tapeten).
Hallo, wenn Sie ein Kosmetikstudio betreiben wollen, werden Sie Pflichtmitglied in der HWK Ihres Gebietes, da die Tätigkeit als Kosmetikerin in der Anlage B zur Handwerksordnung als handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterpflicht aufgeführt ist. Die Kosten für die Mitgliedschaft variieren, rufen Sie entweder bei der Kammer an oder schauen Sie auf die Webseite nach den Gebühren.
Viel Glück bei der Gründung
Ingo Hamisch - open ear Unternehmensberatung Leipzig
Hallo, Es gibt in Deutschland zahlreiche Kammern. Bei vielen HWK´s ist es als Kleingewerbetreibender und Einzelunternehmer nicht zwingend notwendig Mitglied zu werden. Also mal bei der zuständigen Kammer erkundigen! g. g.