Kann man mit 18 Jahren die schule im laufendem Schuljahr abbrechen?
Hallo alle, ich bin vor knapp 3 Monaten 18 geworden und besuche ein Gymnasium in Neuss (NRW). Ich bin in der 11. und habe keine lust mehr auf schule (Stress, Druck der Mutter, etc.). Ich habe meine 10 Pflichtjahre schon lange hinter mir da ich schon zwei mal sitzengeblieben bin. da ich psychisch sowie auch körperlich völlig am ende bin möchte ich wie gesagt die schule nun abbrechen um eine Ausbildung zu machen und selbständiger zu werden. Gibt es dort irgendwelche Möglichkeiten die schule abzubrechen ohne das ein Verfahren eingeleitet wird oder man eine Ordnungswiedrigkeit begeht?
Danke im vorraus
9 Antworten
Leider ist es in NRW gesetzlich so geregelt, dass Deine Schulpflicht in dem Schuljahr endet, in den Du 18. geworden bist. Du müsstet also dieses Jahr noch voll machen. Aber dann könntest Du ohne rechtliche Konsequenzen abbrechen.
Eine Ordnungswidrigkeit wäre es nur, wenn Du jetzt, mitten im Jahr die Schule verließest. Das gäbe halt ein Bußgeld, mehr nicht.
Du musst Dir überlegen, ob Du das halbe Jahr noch durchstehen willst, ohne Dir den Druck von Deiner Mutter und anderen aufzubürden (Wenn Du sowieso keinen gymnasialen Abschluss haben willst, brauchst Du Dir den Stress mit den guten Noten auch nicht mehr anzutun). Zumal Du eine Ausbildung auch erst im Herbst beginnen könntest. Aber natürlich könntest Du jobben gehen, wenn Du die Schule jetzt schmeißt.
Gruß Matti
Wo ist das Problem? Am 31.12.15 endet deine Schulpflicht, bis dahin wirst du doch noch durchhalten, zumal ab dem 23.12. auch in NRW Weihnachtsferien sind. Was du danach ohne Schulabschluss machen wirst, musst du wissen. Allerdings musst du auch wissen, dass du mit Beginn einer Berufsausbildung wieder berufsschulpflichtig wirst. Wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, wird diese übrigens mit einem mittleren Bildungsabschluss (=Realschulabschluss) gleichgesetzt.
Kanst du natürlich machen. Lücken im Lebenslauf bis 3 Monaten sind bedeutungslos.
Beachten bitte darüber hinaus, dass Zeiträume der Nichtbeschäftigung von bis zu 3 Monaten im Lebenslauf nicht aufgeführt werden müssen. Diese “Übergangszeiträume” werden zumeist ohne Nachfragen seitens des Personalers akzeptiert.
kannst du natürlich machen das würde sogar für dich sprechen.
Nein, im Gegenteil.
Hast Du denn schon eine Ausbildungsstelle? Du solltest möglichst auch erst dann abbrechen, wenn Du es unbedingt willst, wenn Du eine andere Möglichkeit hast. Bedenke, wenn Du einfach nichts machst, dass es dann auch kein Kindergeld mehr gibt.
Also mit einem Abgangszeugnis wirst Du aber nicht selbstständig. Das würde ich mir gut überlegen.
Die Schulpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres in dem Du 18 geworden bist.
Würde es sich schlecht im Lebenslauf machen, wenn ich einen Aushilfsjob über eine gewisse zeit annehme, bis ich die Ausbildung beginnen würde?